Freistellung dank bayerischem Manteltarifvertrag
" Der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist für die buchhändlerischen Fachkräfte und Auszubildenden an einem Arbeitstag unter Fortzahlung der Bezüge ohne Anrechnung auf den Urlaub zu gestatten. Der Begriff der buchhändlerischen Fachkraft ist nicht an die Ausbildung geknüpft. Fällt der Messebesuch auf einen freien Tag, ist hierfür ein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren."
Manteltarifvertrag für den bayerischen Buchhandel, § 13, Absatz 5
D.h. der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist unser gutes tarifvertragliches Recht!
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