Samstag, 30. April 2022

Heraus zum 1. Mai!

 

         

 

Der 1. Mai in München:

9:45 Uhr Demonstration

 
ACHTUNG: NEUER TREFFPUNKT ODEONSPLATZ

mit Zwischenkundgebung an der Staatskanzlei mit Beiträgen aus den Betrieben

 

11:00 Uhr Kundgebung am Marienplatz


Begrüßung Simone Burger, Vorsitzende DGB München

Grußwort Dieter Reiter, Oberbürgermeister der LH München

Aktion der DGB Jugend München

Aktion gegen Krieg! Für Frieden und Solidarität!

Hauptrede Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft NGG

...und mit Musik


18:00 Uhr Jugendkonzert „laut.stark“ im Feierwerk

 

Freitag, 22. April 2022

Zitat des Tages

Еріх Марія Ремарк - голос втраченого покоління. | Звенигородська публічна  бібліотека ім. Ю. С. Кримського

 

 "Ich dachte immer, jeder Mensch sei gegen den Krieg,

bis ich herausfand, daß es welche gibt,

die dafür sind, besonders die,

die nicht hingehen müssen."


Erich Maria Remarque

 

 


Mittwoch, 20. April 2022

Stark nur mit Gewerkschaften

 Über Betriebsräte

Gorillas: Kandidaten der Betriebsratswahl in den Mühlen der Justiz -  arbeitsunrecht in deutschland

Riders united will never be defeated: Gorillas-Beschäftigte erkämpfen Betriebsratswahlen  

(Foto: www.arbeitsunrecht.de)

Alle vier Jahre wählen Angestellte und Arbeiter in den Unternehmen dieses Landes ihre Interessenvertretungen. Bis Mai finden auch in diesem Jahr die Wahlen zu den Betriebsräten statt. Die Zahl ihrer Mitglieder bestimmt sich über die Größe der Belegschaft des jeweiligen Betriebs, wobei das sogenannte Minderheitengeschlecht proportional zu seiner Größe vertreten sein muss. Dass diese Vorschrift den »Gendergap« lange Zeit nicht schließen konnte, wird an Zahlen deutlich: Noch im Jahr 2000 waren nur etwa 24 Prozent der Betriebsratsmitglieder Frauen, während deren Anteil an den Beschäftigten insgesamt 43 Prozent ausmachte. Inzwischen entspricht die Repräsentanz in den Gremien weitgehend dem Beschäftigtenanteil.1

Die gesetzliche Grundlage der Arbeit der Betriebsräte ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 1972, das mehrmals geändert wurde und auf das Betriebsrätegesetz von 1920 zurückgeht. »Verfolgt man die Geschichte der gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb an den Texten der einander folgenden Gesetze, so kann man (…) den Eindruck gewinnen, fortschrittliche Positionen seien in Gesetzesform festgeschrieben und ständig verbessert worden«, schreibt der Arbeitsrechtler Michael Kittner, schränkt aber sogleich ein: »Jedoch nur im Zusammenhang mit der politischen, sozialen und ökonomischen Entwicklung können die Veränderungen des BetrVG und seiner Vorgänger verstanden und bewertet werden.«2 Wenn der Autor im folgenden die Entwicklung der deutschen Betriebsverfassung auch als eine Geschichte schwerer Niederlagen der Arbeiterbewegung beschreibt, weist er gleichzeitig auf die Ambivalenz dieses Gesetzes und vieler die Arbeitswelt normierender Verordnungen und Rechtsprechungen hin.3

Pendant zu den Gewerkschaften

Betriebsräte wurden 1920 als gesetzlich reguliertes Gegenmodell zur gewerkschaftlichen Vertretung aller Beschäftigten über Betriebsgrenzen hinweg geschaffen. Diese Entwicklung setzte sich trotz der Streiks und der Ablehnung des Betriebsverfassungsgesetzes durch die Gewerkschaften fort.⁴

Der maßgebliche Unterschied zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten ist im BetrVG so formuliert: Betriebsräte »arbeiten vertrauensvoll (…) zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen«.⁵ Daher darf der Betriebsrat nicht zum Arbeitskampf aufrufen und ihn nicht als Mittel eines betrieblichen Konfliktes einsetzen. Im Konfliktfall entscheidet, sofern der Betriebsrat in der betreffenden Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht besitzt, eine paritätisch besetze »Einigungsstelle« mit einem »unparteiischen« Vorsitzenden (zumeist ein Arbeitsrichter) verbindlich. Jedenfalls sind, wie es an anderer Stelle im BetrVG (§ 74 Abs. 2 ) heißt, »Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (…) unzulässig«. Davon abgesehen könnte der Betriebsrat auch gar keinen Arbeitskampf veranlassen, da er über keine Streikkasse verfügt, und betriebsübergreifende Streiks wären so auch kaum möglich. Ein entscheidendes Druckmittel, die Unterbrechung der Mehrwertproduktion, steht ihm nicht zur Verfügung. Das heißt aber nicht, dass Betriebsratsangehörige in ihrer Funktion als Gewerkschaftsmitglieder und Beschäftigte nicht zu Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen dürfen. Ganz im Gegenteil: Betriebsräte sind meist bekannt und »Autoritätspersonen«, die Arbeitskampfmaßnahmen unterstützen können.

Samstag, 16. April 2022

Donnerstag, 7. April 2022

Demokratie und Sozialstaat bewahren!

 Keine Hochrüstung ins Grundgesetz!

 Demokratie und Sozialstaat bewahren statt Hochrüstung im Grundgesetz! -  Rosa-Luxemburg-Stiftung

 

 "Am 24. Februar überfiel Russland unter Präsident Wladimir Putin die Ukraine. Schon jetzt hat dieser Krieg Tausende Opfer gefordert und Hundert­tausende die Heimat gekostet.

Dieser Krieg ist durch nichts zu rechtfertigen. Putin trägt die volle Verantwortung für die Toten und die Menschen auf der Flucht. Putins Begründungen für den Krieg sind Lügen und Propaganda. Wir machen uns große Sorgen über die Zukunft von Frieden und Sicherheit in Europa und der Welt. Diese Angst verbindet uns mit den Hundert­tausenden Menschen, die nach Beginn des Krieges allein in Köln, Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Hunderten anderen Städten auf die Straße gingen und dort ihrer Empörung über Putins Krieg, ihre Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung, ihrer Angst vor einer weiteren Eskalation und ihrem Wunsch nach Frieden und Sicherheit Ausdruck verliehen. Mit ihnen gemeinsam haben wir gegen Putins Krieg und für Frieden demonstriert.

Montag, 4. April 2022

Wer kämpft, kann gewinnen

Historischer Sieg im Amazon-Lager New York: 

Beschäftigte setzen Gewerkschaft durch

 

Die Arbeitnehmerbewegung in den USA hat einen historischen Erfolg errungen: Der Onlinehändler Amazon.com wird in seiner amerikanischen Heimat erstmals eine Gewerkschaft bekommen. Mitarbeiter eines Distributionszentrums in New York sprachen sich mit deutlicher Mehrheit für die Gründung einer Gewerkschaft aus. Wie die für Arbeitsrecht zuständige US-Behörde NLRB mitteilte, stimmten 2654 Beschäftigte an dem Standort dafür und 2131 dagegen.

Das Votum für eine Gewerkschaft ist insofern von enormer Bedeutung, weil Amazon hinter dem Handelskonzern Walmart der zweitgrößte private Arbeitgeber des Landes ist. Dem Onlinehändler sind zudem besonders oft schlechte Arbeitsbedingungen vorgehalten worden.