Eine Analyse des Koalitionsvertrages aus Gewerkschaftssicht
Betriebsrät*innen / Mitbestimmung
Ab Zeile 2341 beschreibt die Ampelkoalition ihr Ziel, die Mitbestimmung weiter zu entwickeln. Die Möglichkeiten der digitalen Betriebsratsarbeit sollen in der Entscheidung der Betriebsräte liegen.
Wir als Gewerkschaften sollen ein digitales Zugangsrecht entsprechend dem analogen Zugangsrecht zu den Betrieben bekommen. Die Behinderung der Betriebsratsarbeit, also auch bei der Einleitung von Betriebsratswahlen soll zukünftig ein Offizialdelikt sein und damit wären die Staatsanwaltschaften zuständig. Auch die Unternehmensmitbestimmung soll vor allem bei SE Gesellschaften weiterentwickelt werden. Inwieweit die Umgehungstatbestände vor allem der Konzerne im Einzelhandel bei der Umgehung der Unternehmensmitbestimmung angegangen werden bleibt offen.
In Zeile 4513 beschreien sie das Ziel auch die europäische Ebene in der Mitbestimmung zu stärken.
Tarifverträge / Tarifautonomie
Ab Zeile 2328 wird die
Stärkung der Tarifautonomie und der Tarifbindung als Ziel formuliert.
Bei Ausgliederungen mit dem Ziel der Tarifflucht soll in Zukunft die
Fortgeltung des bisherigen Tarifvertrages sicher
gestellt werden. Zur Verbesserung der Allgemeinverbindlichkeit unserer
Tarifverträge findet sich leider nichts.