Freitag, 9. Oktober 2015

Was macht eigentlich...?


Die Schwerbehinderten-Vertretung


Die Schwerbehinderten-Vertretung (SBV) ist die von den Schwerbehinderten des Betriebes gewählte Vertrauens­person und Mittler zwischen Schwerbehinderten und Ar­beitgeber. Eine Wahl ist möglich, wenn es mindestens fünf Schwerbehinderte im Betrieb gibt.

Die SBV unterstützt und berät die Beschäftigten bei Anträgen auf Schwerbehinderung, bei Widersprüchen ge­gen Ablehnungen, bei der Aufstockung bereits gewährter Grade der Behinderung und bei Klagen vor Gericht.

Die SBV stellt sicher, dass der Arbeitgeber die Gesetze und Betriebsvereinbarungen einhält, die besonders Schwerbehinderte betreffen (z.B. Betriebsverfassungs­gesetz, Kündigungsschutz, AGG) und prüft und begleitet die Arbeit des Betriebsrates.

Die SBV wird vom Arbeitgeber über alle Belange der schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen unterrichtet und die SBV ist bei Entscheidungen anzuhören.


 Euer Betriebsrat

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