Montag, 20. September 2010

Den Letzten beißen die Hunde

Lohnentwicklung und Manteltarif



Mark Twain soll auf die Frage, was der gefährlichste Monat für Börsenspekulationen sei, geantwortet haben: Der Februar ist einer der gefährlichsten Monate. Die anderen sind Juli, Januar, September, April, November, Mai, März, Juni, Dezember, August und Oktober.



Ähnlich verhält es sich, wenn man Arbeitgeber nach dem günstigsten Zeitpunkt für eine Lohnerhöhung fragt: geht es mit der Konjunktur abwärts, ist es natürlich nicht möglich. Ist die Konjunktur am Boden, ist es völlig ausgeschlossen. Zieht die Konjunktur an, gilt es das zarte Pflänzchen Aufschwung nicht zu gefährden. Läuft die Konjunktur blendend, würde eine Lohnerhöhung den sofortigen Absturz verursachen. Und so weiter und so fort.

Manche KollegInnen finden eine solche Argumentation einleuchtend. Wohin eine derartige Haltung führt, zeigt eine aktuelle Erhebung des Statistischen Bundesamtes. Eine Bilanz der Beschäftigungsentwicklung seit 2000 kommt zu folgenden Ergebnissen.

Die „Reformen“ zur „Flexibilisierung“ des Arbeitsmarktes haben vor allem den Umbau von regulärer Vollzeitbeschäftigung zu Mini- und Teilzeitjobs, Leiharbeit, Befristungen und Solo-Selbstständigkeit vorangetrieben. Armutslöhne und prekäre Beschäftigung wurden massiv ausgeweitet. Trotz Aufschwung sanken die Reallöhne.

Entgegen den zur Zeit so positiv lautenden Meldungen vom Arbeitsmarkt: Die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung seit 2000 war schlechter als in den anderen europäischen Ländern. Ein Vergleich der Entwicklung der Bruttolöhne und –gehälter in 21 (von insgesamt 27) EU-Mitgliedsländern ergab für Deutschland eine Steigerung von nur 21,8 Prozent. Das ist die mit Abstand geringste Steigerung aller erfassten Länder.

Wir können übrigens die KollegInnen, die mit ihrem Gehalt glücklich und zufrieden sind und mit dem ganzen Gewerkschaftszeugs nichts zu tun haben wollen, beruhigen. Niemand ist gezwungen, eine von Ver.di ausgehandelte Lohnerhöhung annehmen zu müssen. Formulare für einen freiwilligen Lohnverzicht können beim zuständigen Arbeitgeber angefordert werden.

Alle anderen KollegInnen verweisen wir auf eine Empfehlung der ansonsten eher arbeitgeberfreundlichen Wirtschaftsredaktion der Süddeutschen Zeitung. In einem Kommentar vom 9. September 2010 heißt es dort: Wer sich „für unterbezahlt hält, der möge an sich selbst die Frage richten: Wäre ein Beitritt zur Gewerkschaft vielleicht mal eine Erwägung wert?“.


Quelle: http//wipo.verdi.de

2 Kommentare:

  1. Astreiner Artikel!
    Keine Möglichkeit für eine Gehaltserhöhung? Im Grunde müsste sich seit Jahren jede/r MitarbeiterIn von der Arbeitgeberseite verarscht fühlen! Aber nein, man hat ja immer soooo viel Verständnis für das "arme" Unternehmen...
    Ich für meinen Teil kann nur sagen: seit Jahren läuft es in MEINEM Haushalt finanziell schlecht. Die Arbeit, der Stress und die negativen Gefühle im Job haben aber zugenommen. All das sollte die Arbeitgeberseite brennend interessieren! Tut es das??
    Noch ein Tipp für alle GewerkschaftsgegnerInnen: verzichtet neben der Lohnerhöhung doch auch auf 30 Tage Urlaub (wie wär's mit 15-20 Tagen?) und Sonderurlaub (der Umzug regelt sich schon von selbst!), allerlei Zuschläge (warum nicht direkt sonntags für lau arbeiten?) und natürlich auch auf das 13,5. Monatsgehalt (Leute, das sogenannte "Weihnachts- und Urlaubsgeld" ist kein freiwilliges Guttun der GL, sondern eine von der Gewerkschaft hart erkämpfte und verteidigte Sache und gehört zu unserem sauer verdienten Jahresgehalt, ohne das viele noch weniger um die Runden kämen!). Aber wer's nicht möchte: Zitat:... "Formulare für einen freiwilligen Lohnverzicht können beim zuständigen Arbeitgeber angefordert werden." Bitteschön!

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  2. Dem Kommentar von Sahra (W. ;) ) kann ich nichts hinzufügen!!
    Hätte ich nicht besser formulieren können!

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