1938 - 2022
„Diese Gegend hat mich kaputt gemacht,
und ich bleibe solange, bis man es ihr ansieht."
Herbert Achternbusch
1938 - 2022
„Diese Gegend hat mich kaputt gemacht,
und ich bleibe solange, bis man es ihr ansieht."
Herbert Achternbusch
Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger*innen
Auch 2022 gibt es wieder einige Änderungen, die Arbeitnehmer*innen, Versicherte und Leistungsempfänger*innen betreffen. Einige sind bereits sicher, andere wurden im Koalitionsvertrag festgehalten. Dass der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr sogar zwei mal steigt, steht aber bereits fest. Was sich sonst noch ändert und was Sie künftig beachten müssen, haben wir in einem Überblick zusammengestellt.
Der Mindestlohn steigt
Die Mindestvergütung ist seit 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Auszubildende erhalten 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über den Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres.
XXVII. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz
im Livestream am Samstag 08.01.2022
http://www.jungewelt.de/rlk/de/node/161.programm.html
Kundgebung am 5. Januar in München
am Odeonsplatz um 18:00 Uhr
Immer mehr Querdenker*innen schließen sich zusammen, um dann unangemeldet, ungehindert und ohne Masken durch die Straßen Münchens zu ziehen. Auch diesen Mittwoch, den 05.01. wollen die Schwurbler*innen das jetzt wiederholen!
#muenchensolidarisch