Freitag, 30. April 2021

Solidarität ist Zukunft: Heraus zum 1. Mai!

 Internationaler Kampf- und Feiertag der Arbeiter*innenklasse

In diesem Jahr lautet das Motto des DGB zum Tag der Arbeit, dem 1. Mai „Solidarität ist Zukunft" 


Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit, der Tag, den im Jahr 1890 Millionen arbeitender Menschen in Europa und den USA zum ersten Mal gleichzeitig begingen. Eine mittlerweile gewachsene Tradition, die sich auch in Zeiten von Corona nicht stoppen lässt. Geplant ist – wie schon im vergangenen Jahr – ein bundesweiter Livestream, bei dem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Deutschland die Menschen im Internet vereint.

Mitmachen ist erwünscht

Das Thema Solidarität ist der rote Faden der Veranstaltung, die am 1. Mai ab 14 Uhr bei Facebook, YouTube und auf der Website des DGB ein buntes, politisches Programm bietet. Mitmachen ist ausdrücklich erwünscht, nicht nur beim größten Chor Deutschlands. Immer wieder werden im Verlauf des 90minütigen Livestreams Bilder von Aktionen vor Ort zu sehen sein. Gewerkschafter*innen und Beschäftigte kommen zu Wort, es geht auch um ihre Forderungen für eine gerechtere Politik – denn die Krise meistern wir nur gemeinsam, Solidarität ist Zukunft. Wer sich beteiligen möchte, etwa mit einem Video-Statement, kann sich beim DGB melden. 

Dienstag, 27. April 2021

Telefonische Krankschreibung weiter möglich

Ein Mobiltelefon und ein Krankenschein

 

Telefonische Krankschreibungen bei Erkältungsbeschwerden bleiben bundesweit weiterhin möglich. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis Ende Juni gelten soll, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss verständigt – wegen des anhaltend hohen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie.

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich. Es sei das Ziel, Arztpraxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten, so der Gemeinsame Bundesausschuss.

 Quelle: www.bundesregierung.de

  

Mittwoch, 21. April 2021

Was Beschäftigte bei der Steuererklärung beachten müssen

 Progressionsvorbehalt: Kurzarbeit und Einkommensteuer 2020


 Rechner

 

Viele Millionen Beschäftigte sind in der Corona-Krise auf Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen angewiesen. Das kann bei der nächsten Steuererklärung Folgen haben. So kann der sogenannte Progressionsvorbehalt dazu führen, dass sie Steuern nachzahlen müssen. Ein Ratgeber für Beschäftigte.

Progressionsvorbehalt: 1,6 Milliarden Euro für den Staat

Der Fiskus nimmt für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Dies teilte Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mit. „Der DGB fordert schon seit vielen Monaten, den Progressionsvorbehalt auszusetzen. Die Koalition muss jetzt endlich handeln, um weitere Härten für die Beschäftigten in Kurzarbeit zu verhindern. Wer mit dem Kurzarbeitergeld erhebliche Einkommenseinbußen hinzunehmen hat, soll nicht auch noch mit höheren Steuern zu kämpfen haben.

Freitag, 9. April 2021

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Am 31. März 2021 wurde das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundestag muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen.

  

Die Neuerungen zusammengefasst:

·    Im Hinblick auf die Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen wird insbesondere im BetrVG der Anwendungsbereich des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgeweitet.

·    Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, wird der Kündigungsschutz zur Sicherung der Wahlen zum Betriebsrat und zur Bordvertretung verbessert.

·    Zur Verbesserung der Teilhabe von Auszubildenden wird die Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestrichen.

·    Zur Stärkung der Rechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung wird das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte bei der Berufsbildung gestärkt und die Einschaltung der Einigungsstelle zur Vermittlung ermöglicht.

Dienstag, 6. April 2021

Betriebsräte stärken, aber richtig!

 Online-Podiumsdiskussion der Linksfraktion

 

Mittwoch, 7. April 2021, 15 bis 16.30 Uhr

 

Betriebsräte sind die erste Säule der Demokratie in den Betrieben. Gerade in der Pandemie leisten sie essenzielle Arbeit. Dennoch versuchen immer mehr Unternehmen die Arbeit bestehender Gremien zu behindern oder eine Betriebsratsgründung gleich ganz zu verhindern. 

 

Ein besonders empörender Fall spielt sich gerade in Berlin ab, wo die Unternehmensleitung sich mit einem windigen Trick sich nicht nur des kämpferischen Betriebsratsvorsitzenden, sondern auch gleich der gesamten Tarifbindung entledigt hat. 

 

Das Betriebsverfassungsgesetz ist auf diesem Auge blind. Die Bundesregierung plant zwar eine Reform, geht aber nicht weit genug. Zusammen mit aktiven Kolleginnen und Kollegen aus Betrieb, Gewerkschaft und Parlament wollen wir die modernen Tricks der Betriebsratsbehinderung besser verstehen. Im Anschluss können wir gemeinsam diskutieren, welche Reformen nötig sind, um Betriebsräte zu stärken und Tarifbindung zu sichern.

 

mit

 

Jutta Krellman

MdB, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit

 

Thomas Sielemann

Betriebsrat der Thalia Buchhandlungen in Berlin

 

RAin Sirkka Schrader

Fachgebiet Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

 

Franziska Foullong ver.di