Montag, 4. Januar 2021

Was sich 2021 für Arbeitnehmer*innen ändert

  Das neue Jahr 2021 beginnt.

Das neue Jahr 2021 beginnt mit vielen Änderungen.

 

Kurzarbeitergeld: Regelungen 2021

Auch 2021 bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate in Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird auch weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat von seiner üblichen Höhe, nämlich 60 Prozent des Nettolohns , auf 70 Prozent erhöht und für Berufstätige mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des vorherigen Nettoohns geben. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs als Nebenverdienst bei Kurzarbeit bis 450 Euro bleiben zudem bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben lohnsteuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

Einkommenssteuer: höherer Grundfreibetrag 2021

Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Für Paare gelten die doppelten Werte. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57919 Euro. Alleinerziehende dürfen 2021 höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen. Der Grundfreibetrag wird jedem Steuerpflichtigen gewährt, auch wenn das Einkommen darüber liegt.

Homeoffice-Pauschale neu

Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen - maximal 600 Euro. Auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. M

 
Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt erhöhen sich 2021

Im Jahr 2021 bekommen Familien eine Erhöhung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro. Die Beträge sind künftig:

·       219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder

·       225 Euro Kindergeld für das dritte Kind

·       250 Euro Kindergeld für das vierte Kind

Außerdem erhöht sich der Kinderfreibetrag der Eltern auf insgesamt 8388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2020 insgesamt 4008 Euro. Wegen der Corona-Krise bleibt dies auch 2021 so.

Familien mit geringem Einkommen können 2021 deutlich mehr Kinderzuschlag erhalten. Der Maximalbetrag wird zum 1. Januar auf 205 Euro im Monat erhöht. Einen Kinderzuschlag erhalten Eltern mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über dem Hartz-IV-Niveau liegt. Die Leistung gibt es zusätzlich zum Kindergeld.

Zum ersten Januar 2021 steigt der Kindesunterhalt, die monatlichen Unterhaltssätze für Kinder in einem getrennt lebenden Haushalt. Der Satz für Kinder unter 6 Jahren wird auf 393 Euro angehoben. Für Kinder zwischen sechs und 11 Jahren steigt der Mindestanspruch auf 451 Euro. Kinder ab 12 bis siebzehn Jahre haben ab 2021 einen monatlichen Anspruch von 528 Euro. Die Sätze für höhere Einkommensgruppen werden darauf aufbauend in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2021 digital

Wer erkrankt, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse vorgelegen. Mit dem Papierweg ist ab 2021 Schluss - der Arzt schickt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit online bei der Krankenkasse abrufen. Zusätzlich soll es zunächst noch eine analoge Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben.

Elektronische Patientenakte

Ab dem 1. Januar 2021 sollen allen Versicherten elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt und nur für einzelne Dokumente kommen erst 2022.

Mindestlohn steigt 2021

Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2021 von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 folgen 9,60 Euro. Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben werden.

Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie

Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz bleibt es bei den bekannten 30 Cent. Ab dem 21. Kilometer können 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Neu ist ab 2021 zudem, dass auch ArbeitnehmerInnen profitieren, die gar keine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuern bezahlen. Sie können eine sogenannte Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen.

Solidaritätszuschlag entfällt größtenteils

Für etwa 90 Prozent der aktuell zahlenden BürgerInnen entfällt der Solidaritätszuschlag ab Januar 2021 komplett. Für weitere rund 6,5 Prozent sinkt er zumindest.

Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61717 Euro jährlich wird zukünftig kein „Soli“ mehr fällig. Für Paare gelten jeweils die doppelten Beträge.

 

Steuererleichterung für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen können ab 2021 bei der Steuererklärung höhere Pauschbeträge geltend machen. Konkret gilt bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro. Neu ist auch, dass die Pauschbeträge zukünftig dynamisiert, also der allgemeinen Steigerungsrate angepasst werden.

 
Krankenkassenwechsel 2021 vereinfacht

Ab 2021 gibt es Neuerungen im Kassenwahlrecht: Die Kündigung entfällt. Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue. Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln - ohne Kündigung bei der vorherigen Krankenkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.

 

Weitere Infos hier

 Quelle. www.dgb.de

 

 


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