Bundesverwaltungsgericht gibt ver.di Recht
Düsseldorf, 27. Januar 2021
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am Mittwoch (27. Januar 2021) einer Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon letztinstanzlich stattgegeben. Damit bestätigt das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Dezember 2019. Für die Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, ist dies eine Bestätigung des Einsatzes der Gewerkschaft für den Sonntagsschutz:
„ver.di geht auch bei Amazon konsequent gegen unnötige Sonntagsarbeit vor. Die Beschäftigten bei Amazon arbeiten sehr hart bei untertariflicher Bezahlung und haben den freien Sonntag verdient. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit diesem Urteil bestätigt, dass die Lieferversprechen des Onlinehändlers nicht ausreichen, um den Anspruch der Beschäftigten auf einen freien Sonntag auszuhebeln.“