Donnerstag, 26. März 2020

"Kurzarbeit darf nicht in die Sozialhilfe führen!"

ver.di fordert existenzsichernde Kurzarbeitslöhne

 ver.di Logo ohne Schriftzug



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die Unternehmerverbände des Einzelhandel- und Versandhandels sowie des groß- und Außenhandels. HDE und BGA, dazu aufgefordert, das Kurzarbeitergeld für alle Beschäftigten der Branche per Tarifvertrag auf 90% des Nettolohns aufzustocken.

"Die aktuellen, gesetzlichen Regelungen  zum Kurzarbeitergeld von 60 bzw. 67 Prozent des Nettolohns sind völlig unzureichend. Die laufenden kosten und notwendige Lebensmitteleinkäufe lassen sich damit überhaupt nicht bestreiten. So führt Kurzarbeit massenhaft in die Sozialhilfe.
Das müssen wir verhindern.

Es geht hier um ganz existenzielle wirtschaftliche Überlebensfragen für die Beschäftigten und ihre Familien", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Sie verwies darauf, dass im Einzel- und Versandhandel nur noch 36 Prozent dder Beschäftigten tarifgebunden seien und zudem oft nur noch teilzeitverträge vergeben würden.

"Das ist schon lange eine prekäre Situation mit niedrigen Einkommen, die sich massiv verschärft, wenn das Kurzarbeitergeld nicht deutlich aufgestockt wird."




Quelle. ver.di

Mittwoch, 25. März 2020

Tarifverhandlungen im Buchhandel verschoben

München, den 25.03.2020.  Die ursprünglich für den 6. April 2020 angesetzte nächste Tarifrunde 
für den Buchhandel und die Verlage in Bayern wird verschoben.

Darauf verständigten sich heute der Arbeitgeberverband mit der zuständigen ver.di-Tarifkommission.  
"Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Cortona-Virus erscheint der vorgesehene Termin nicht sinnvoll", so Thomas Nitz, der Sprecher der bayerischen Arbeitgeber. Sinnvoll sei die Verschiebung auf einen späteren Termin, so Nitz, "bis die Lage sich so stabilisiert hat, dass wieder realistisch geplant werden kann."

"Was wir allerdings sofort brauchen", so ein Gewerkschafter zur Infoblog-Redaktion, "ist eine Regelung der Kurzarbeitsphase mit existenzsichernden Gehältern,von denen die Beschäftigten tatsächlich leben können. Hier gibt es in vielen Unternehmen noch Klärungsbedarf."


Quelle: www.verdi.de

Dienstag, 24. März 2020

Update: Corona-Infos für Beschäftigte

Aktualisierte Version



Die wichtigsten Infos zu Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Kinderbetreung, Home Office, 
Kurzarbeit, Kündigung und Arbeitslosigkeit,
Aufhebungsvertrag,  Freistellung






Sonntag, 22. März 2020

Zusammenhalten - jetzt erst recht

Liebe ver.di Mitglieder,

in diesen schwierigen Zeiten ist Zusammenhalten wichtiger als je zuvor.

Gewerkschaft bedeutet, gemeinsam mit einer Stimme zu sprechen für sichere Arbeitsplätze, existenzsicherndes Einkommen und gesunde Arbeitsbedingungen.

Der Vorsitzende von ver.di, Frank Werneke richtet sich mit einer Videobotschaft an alle ver.di Mitglieder: Rede von Frank Werneke

ver.di fordert eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds in der Corona-Krise für die Beschäftigten. Es ist unsozial, dass den Arbeitgebern die Sozialbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit (BA) voll erstattet werden sollen - die Arbeitnehmer aber davon nichts bekommen.

Montag, 16. März 2020

Was Beschäftigte wissen müssen

FAQ zur Corona-Krise

 Das Coronavirus hat nun auch mehrere deutsche Bundesländer erreicht Foto: DGB-Rechtsschutz Das Coronavirus hat nun auch alle deutschen Bundesländer erreicht

Auch in Deutschland ist das Coronavirus inzwischen in allen Bundesländern angekommen, immer mehr Menschen infizieren sich. Drastische Maßnahmen wie in China oder in Italien sind bislang nicht erforderlich geworden. Doch Beschäftigte sollten auch hierzulande darauf vorbereitet sein, dass es zu Einschränkungen des Alltags und der Arbeit kommen könnte. Folgendes müssen Beschäftigte derzeit bezüglich der Arbeit beachten.


Darf ich zu Hause bleiben, weil ich befürchte, mich bei der Arbeit anzustecken?

Die Befürchtung vor Ansteckung allein reicht nicht aus, der Arbeit fernbleiben zu können. Beschäftigte dürfen der Arbeit nur fernbleiben, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind, ansonsten sind sie zur Arbeit verpflichtet. Die reine Angst davor, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin krank zu werden, führt also nicht dazu, dass man nicht zur Arbeit erscheinen muss.

Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, sei es bei der Arbeit oder in der Freizeit, sich zu verletzen oder sich mit einer Krankheit anzustecken. Das gilt auch für Beschäftigte mit einer Vorerkrankung, die sie zwar nicht arbeitsunfähig macht, aber mit der sie einem höheren Risiko ausgesetzt sind, einen schwereren Krankheitsverlauf durch eine Coronavirus-Infektion zu entwickeln.

Verweigert ein*e Beschäftigte*r aus Angst vor einer Ansteckung die Arbeit, obwohl kein Verdacht auf eine Infektion besteht, dürfen Unternehmen abmahnen und im Wiederholungsfall verhaltensbedingt kündigen.


 Darf der Arbeitgeber mich nach Hause schicken?

Freitag, 13. März 2020

Kommunalwahlen in Bayern: ver.di fordert faire Arbeitsbedingungen

  Kommunalwahl Bayern
 ...dass es faire Arbeitsbedingungen gibt!


Kommunen sind die Garanten für eine funktionierende Infrastruktur. Diese Infrastruktur und generell öffentliche Dienstleistungen gehören deshalb in die öffentliche Hand und nicht in die privater Unternehmen. Guter bürgernaher Service ist nur mit Guter Arbeit und ausreichend Personal zu haben. Unsere bayerischen Kommunen müssen deshalb arbeitnehmerfreundlich sein: „Jede Beschäftigung muss gute, unbefristete und tarifgebundene Arbeit sein“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens.

Um das zu unterstützen, muss die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Einhaltung von tariflicher Bezahlung gebunden werden, statt rein dem günstigsten Angebot den Vorzug zu geben. Davon würden Bürger und Beschäftigte gleichermaßen profitieren. „In vielen Bundesländern gibt es ein solches Tariftreuegesetz schon – in Bayern müssen wir immer noch darauf warten“, kritisierte Luise Klemens.

Auch die Kommunen selbst hätten eigene rechtliche Spielräume, tarifgebundene Arbeit in ihrem und unserem Umfeld zu gestalten. Bislang würden sie nur viel zu selten genutzt, so Luise Klemens.

„Und deshalb wollen und müssen wir bei den Kommunalwahlen am 15. März unsere Heimat mitgestalten – indem wir die Verantwortung für unsere unmittelbare Lebenswelt nur in die Hand solcher Stadt- und Gemeinderäte geben, die für ein faires, soziales und solidarisches Miteinander stehen“, appellierte Luise Klemens an die bayerischen Wähler*innen.

Donnerstag, 12. März 2020

Der Schlips und der Stiefel



»Wenn der Schlips vor Scheinwerfern ›Ausländerbegrenzung‹ fordert, löst der Stiefel sie in der Dunkelheit ein. Dass aus Wörtern Taten geworden sind, will der Schlips danach nicht mit sich selbst in Zusammenhang gebracht wissen.«

Der Schriftsteller Bodo Morshäuser in den 1990er Jahren 
über die damaligen Pogrome in Rostock, Hoyerswerda, Solingen und Mölln