Donnerstag, 31. Oktober 2019
"Wir streiken für unseren Tarifvertrag"
Labels:
Buchhandel,
Entgelttarifvertrag,
Manteltarifvertrag,
Streik,
Verdi,
Verlage,
Zukunft
Mittwoch, 30. Oktober 2019
Streik Buchhandel & Verlage Bayern
Labels:
Buchhandel,
Entgelttarifvertrag,
Manteltarifvertrag,
Streik,
Verdi,
Verlage,
Zukunft
Donnerstag, 24. Oktober 2019
Montag, 21. Oktober 2019
Donnerstag, 17. Oktober 2019
Auf zur Frankfurter Buchmesse!
Dank Tarifvertrag während der Arbeitszeit
" Der Besuch der
Frankfurter Buchmesse ist für die buchhändlerischen Fachkräfte und
Auszubildenden an einem Arbeitstag unter Fortzahlung der Bezüge ohne
Anrechnung auf den Urlaub zu gestatten. Der Begriff der
buchhändlerischen Fachkraft ist nicht an die Ausbildung geknüpft. Fällt
der Messebesuch auf einen freien Tag, ist hierfür ein zusätzlicher
Urlaubstag zu gewähren."
Manteltarifvertrag für den bayerischen Buchhandel, § 13, Absatz 5
Der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist unser gutes tarifvertragliches Recht!
Und wer vom Kommerz genug hat, dem sei der Besuch der kritischen Alternativ-Veranstaltung Gegen Buch Masse empfohlen:
Dienstag, 15. Oktober 2019
Ungleichheit bei Einkommen auf neuem Höchststand
Neuer WSI-Verteilungsbericht der Hans-Böckler-Stiftung
Die Schere
bei den verfügbaren Einkommen hat sich in Deutschland weiter geöffnet, die
Einkommensungleichheit befindet sich trotz der über Jahre guten
wirtschaftlichen Entwicklung auf einem historischen Höchststand. Das zeigen
übereinstimmend Berechnungen mit unterschiedlichen statistischen Maßen zur
Einkommensverteilung.
So lag der Gini-Koeffizient, das gebräuchlichste Maß für
Ungleichheit, Ende 2016 sogar noch um zwei Prozent höher als 2005 – dem Jahr,
das unter Forschern nach einem drastischen Anstieg der Einkommensspreizung seit
Ende der 1990er Jahre als besonders „ungleich“ gilt. Zwei Faktoren haben die
materielle Ungleichheit in den vergangenen Jahren vor allem wachsen lassen:
Hohe Einkommensgruppen haben von sprudelnden Kapital- und Unternehmenseinkommen
profitiert und dadurch die große Mehrheit der Haushalte in Deutschland beim
verfügbaren Einkommen deutlich hinter sich gelassen. Gleichzeitig sind die 40
Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen zurückgefallen – auch
gegenüber der Mitte, deren Einkommen wiederum durch die gute Arbeitsmarktlage
und spürbare Lohnsteigerungen real solide zunahm.
Montag, 14. Oktober 2019
"Fortschritt in der Arbeitswelt organisieren!"
Grundsatzrede von Frank Werneke
Immer wieder unterbrochen von starkem Beifall der rund 1.000 Delegierten hat
der neue ver.di-Vorsitzende Frank Werneke auf dem ver.di-Bundeskongress in
Leipzig deutliche Positionen bezogen. Für eine solidarische Gesellschaft, gegen
Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit, für eine Stärkung der Tarifbindung und
gegen unsichere, schlecht bezahlte Arbeit, für soziale Gerechtigkeit und
Demokratie – und entschieden gegen Rechts.
„Wir nehmen das politische Mandat der Gewerkschaften ernst“, sagte Werneke, „und wir leben es.“ Es gelte, Spaltung zu überwinden, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft.Am Tag zuvor war Werneke mit 92,7 Prozent der Stimmen zum neuen ver.di-Vorsitzenden gewählt worden. Er folgt auf Frank Bsirske, dessen Stellvertreter er in den vergangenen 18 Jahren war.
In seiner Grundsatzrede setzte er gleich zu Beginn auf eine Stärkung der Tarifbindung. Er wolle „Fortschritt in der Arbeitswelt und die Einkommensentwicklung durch Tarifverträge organisieren“, sagte Werneke. Er sage das „als leidenschaftlicher Tarifverhandler – und als jemand, der zuerst auf die eigene Kraft baut, statt auf politische Entscheidungen von Regierungen zu setzen“.
Doch auch politische Weichenstellungen seien nötig: „Das Tarifvertragsgesetz muss geändert werden. Die Allgemeinverbindlichkeit darf nicht mehr an der faktisch vorgegebenen Vetomöglichkeit der Arbeitgeberverbände scheitern.“ Auch werde ver.di weiter dafür streiten, dass Bund, Länder und Kommunen öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben dürfen – und zwar „ohne Ausnahme“.
„Wir nehmen das politische Mandat der Gewerkschaften ernst“, sagte Werneke, „und wir leben es.“ Es gelte, Spaltung zu überwinden, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft.Am Tag zuvor war Werneke mit 92,7 Prozent der Stimmen zum neuen ver.di-Vorsitzenden gewählt worden. Er folgt auf Frank Bsirske, dessen Stellvertreter er in den vergangenen 18 Jahren war.
In seiner Grundsatzrede setzte er gleich zu Beginn auf eine Stärkung der Tarifbindung. Er wolle „Fortschritt in der Arbeitswelt und die Einkommensentwicklung durch Tarifverträge organisieren“, sagte Werneke. Er sage das „als leidenschaftlicher Tarifverhandler – und als jemand, der zuerst auf die eigene Kraft baut, statt auf politische Entscheidungen von Regierungen zu setzen“.
Doch auch politische Weichenstellungen seien nötig: „Das Tarifvertragsgesetz muss geändert werden. Die Allgemeinverbindlichkeit darf nicht mehr an der faktisch vorgegebenen Vetomöglichkeit der Arbeitgeberverbände scheitern.“ Auch werde ver.di weiter dafür streiten, dass Bund, Länder und Kommunen öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben dürfen – und zwar „ohne Ausnahme“.
Freitag, 11. Oktober 2019
Beitreten und mitmachen!
Wir alle haben ein Interesse, dass Tarifverträge
gelten. Wir alle sollten uns daher organisieren und gewerkschaftlich
engagieren. Wenn Tarifverträge in Kraft sind, haben nur Gewerkschaftsmitglieder
Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. Ihre Arbeitsverträge können dann
keine schlechteren Regelungen enthalten. Wenn Tarifverträge ausgelaufen oder
gekündigt sind, wirken sie nach, bis neue abgeschlossen werden.
Deshalb darf
uns jetzt der Arbeitgeber vorerst weder die Gehälter kürzen noch das Weihnachts-
und Urlaubsgeld, die Spätarbeitszuschläge oder den erweiterten Kündigungsschutz
einfach streichen. Das gilt verbindlich ebenfalls nur für die
Gewerkschaftsmitglieder, für die der Tarifvertrag gegolten hat.
Um in ihren
Betrieben gewerkschaftliche Aktivitäten zu unterbinden, zahlen Arbeitgeber
meist zwar auch Nichtmitglieder nach Tarif. Sie sollen glauben, dass sie ohne
Gewerkschaft genauso gut fahren. Doch das bringt ihnen keinen Nutzen, sondern
allen einen Schaden. Solange nämlich keine neuen und besseren Tarifverträge
abgeschlossen werden, weil wir zu schwach sind, sie zu erstreiken, arbeitest du
für dasselbe Geld, obwohl du dir immer weniger dafür kaufen kannst.
Labels:
Verdi
Mittwoch, 9. Oktober 2019
Das Wohnzimmer des Arbeitgebers?
Ein Betrieb ist kein Privatraum. Arbeitgeber können
dort nicht einfach schalten und walten, wie es ihnen gefällt. Auch für sie
gilt: Eigentum verpflichtet.Das stand bereits in der Weimarer Verfassung. Im
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht es immer noch und bildet
seither auch wieder die Grundlage für die Arbeit der Gewerkschaften.
Heribert
Prantl schrieb jüngst hierzu: „Man kann die Gewerkschaften gar nicht genug
dafür loben, was sie in den vergangenen hundert Jahren auf dieser Basis
geleistet haben.“Eine Voraussetzung dafür ist die im Grundgesetz verankerte
Koalitionsfreiheit: „Das Recht, zu Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereine zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe
gewährleistet.“
Denn laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet
dies, dass es Gewerkschaften nicht bloß geben darf, sondern dass ihre
Mitglieder als solche auch betätigen dürfen.Selbstverständlich bilden
Betriebsratsmitglieder keine Ausnahme.
Montag, 7. Oktober 2019
Auch wenn sie Geschenke bringen
Tiepolo: Die Prozession des trojanischen Pferdes nach Troia (18. Jhd.)
Als der Priester Laokoon seine Mitbürger vor dem
Geschenk ihrer Feinde warnen wollte, jenem riesigen Holzpferd, das Troja den
Untergang brachte,soll er gesagt haben: „Timeo Danaos et dona ferrentes“ – „Ich
fürchte die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen.“
Dasselbe gilt auch für einen Arbeitgeber, der sich
bislang wenig freigiebig gezeigt hat und nun plötzlich– von sich aus und vorbei
an Gewerkschaft und Tarifvertrag – unsere Gehälter erhöht. Sowas nennt man
Danaergeschenk – und wäre das alles nicht so traurig, könnten wir fast froh
sein, dass es zu spät kommt und zu klein ist, um jetzt damit noch jemanden groß
hinters Licht zu führen.
Seit 2017 weigern sich Buchhandel und Verlage in
Bayern – die Buchhandlung Hugendubel allen voran – beharrlich gegen die Aufstockungund
den Neuabschluss unserer Tarifverträge, weil das angeblich zu viel kosten
würde. Allein, was unser Arbeitgeber im selben Zeitraum für Beraterfirmen
verfeuert hat, mit denen er offensichtlich keineswegs immer gut beraten war,
hätte zwar locker gereicht, uns die letzten drei mageren Jahre wenigstens genug
Geld zu geben, dass wir bei steigenden Preisen und Mieten nicht ständig
verlieren.
Womöglich wäre dies vielleicht sogar ein besserer Rat gewesen?
Womöglich wäre dies vielleicht sogar ein besserer Rat gewesen?
Labels:
Manteltarifvertrag,
Streik,
Tarifflucht
Mittwoch, 2. Oktober 2019
Wenn der Betriebsrat Nein sagt
Ganz gewiss zu den schöneren Momenten im Arbeitsleben gehört es, wenn du
dich um eine Stelle bewirbst und erhältst eine Zusage. In Firmen, in denen es
einen Betriebsrat gibt, wird bei dieser Gelegenheit vermutlich gleich darauf
hingewiesen, dass dieser deiner geplanten Einstellung oder Versetzung erst noch
zustimmen müsse.Wer weiß, was ein Betriebsrat ist und wie er arbeitet, der weiß
das in aller Regel auch zu schätzen.
Denn eigentlich zeigen Arbeitgeber und
Vorgesetzte damit: wir achten die Rechte der Beschäftigten und ihrer
Interessenvertretung. Leider besteht aber hierbei die Gefahr, dass die
Botschaft anders gemeint ist oder falsch ankommt. Zur Freude darüber, dass die
Chefin mich haben will, gesellt sich dann plötzlich die Sorge: „Was passiert,
wenn der Betriebsrat Nein sagt?“ – und der Ärger: „Jetzt wird es mit dem neuen
Job vielleicht doch nichts – bloß wegen dieses bl... Betriebsrats!“
Diese
Verunsicherung ist nachvollziehbar, aber unbegründet. Ein Widerspruch zu einer
Einstellung oder Versetzung ist so einfach gar nicht möglich – und kann nur
dann überhaupt vorkommen, wenn die Arbeitgeberseite einen Fehler gemacht hat.
Denn der Betriebsrat hat hier lediglich ein eingeschränktes
Mitbestimmungsrecht. Er ist bei seiner Entscheidung an genaue Vorgaben gebunden
und darf die Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen nicht willkürlich
verweigern - vor allem nicht, wenn sie tatsächlich der Vermeidung
betriebsbedingter Kündigungen dienen.
Labels:
Betriebsrat,
Recht,
Standpunkt
Abonnieren
Posts (Atom)