Donnerstag, 17. Oktober 2019

Auf zur Frankfurter Buchmesse!

Dank Tarifvertrag während der Arbeitszeit




" Der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist für die buchhändlerischen Fachkräfte und Auszubildenden an einem Arbeitstag unter Fortzahlung der Bezüge ohne Anrechnung auf den Urlaub zu gestatten. Der Begriff der buchhändlerischen Fachkraft ist nicht an die Ausbildung geknüpft. Fällt der Messebesuch auf einen freien Tag, ist hierfür ein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren."
 
Manteltarifvertrag für den bayerischen Buchhandel, § 13, Absatz 5

Der Besuch der Frankfurter Buchmesse ist unser gutes tarifvertragliches Recht!

Und wer vom Kommerz genug hat, dem sei der Besuch der kritischen Alternativ-Veranstaltung Gegen Buch Masse empfohlen:

Bildergebnis für gegen buch masse 2019

Dienstag, 15. Oktober 2019

Ungleichheit bei Einkommen auf neuem Höchststand

Neuer WSI-Verteilungsbericht der Hans-Böckler-Stiftung

Bildergebnis für böckler stiftung ungleichheit auf dem höchststand




Die Schere bei den verfügbaren Einkommen hat sich in Deutschland weiter geöffnet, die Einkommensungleichheit befindet sich trotz der über Jahre guten wirtschaftlichen Entwicklung auf einem historischen Höchststand. Das zeigen übereinstimmend Berechnungen mit unterschiedlichen statistischen Maßen zur Einkommensverteilung. 

So lag der Gini-Koeffizient, das gebräuchlichste Maß für Ungleichheit, Ende 2016 sogar noch um zwei Prozent höher als 2005 – dem Jahr, das unter Forschern nach einem drastischen Anstieg der Einkommensspreizung seit Ende der 1990er Jahre als besonders „ungleich“ gilt. Zwei Faktoren haben die materielle Ungleichheit in den vergangenen Jahren vor allem wachsen lassen:

Hohe Einkommensgruppen haben von sprudelnden Kapital- und Unternehmenseinkommen profitiert und dadurch die große Mehrheit der Haushalte in Deutschland beim verfügbaren Einkommen deutlich hinter sich gelassen. Gleichzeitig sind die 40 Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen zurückgefallen – auch gegenüber der Mitte, deren Einkommen wiederum durch die gute Arbeitsmarktlage und spürbare Lohnsteigerungen real solide zunahm. 

Montag, 14. Oktober 2019

"Fortschritt in der Arbeitswelt organisieren!"

Grundsatzrede von Frank Werneke



Immer wieder unterbrochen von starkem Beifall der rund 1.000 Delegierten hat der neue ver.di-Vorsitzende Frank Werneke auf dem ver.di-Bundeskongress in Leipzig deutliche Positionen bezogen. Für eine solidarische Gesellschaft, gegen Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit, für eine Stärkung der Tarifbindung und gegen unsichere, schlecht bezahlte Arbeit, für soziale Gerechtigkeit und Demokratie – und entschieden gegen Rechts.

„Wir nehmen das politische Mandat der Gewerkschaften ernst“, sagte Werneke, „und wir leben es.“  Es gelte, Spaltung zu überwinden, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft.Am Tag zuvor war Werneke mit 92,7 Prozent der Stimmen zum neuen ver.di-Vorsitzenden gewählt worden. Er folgt auf Frank Bsirske, dessen Stellvertreter er in den vergangenen 18 Jahren war.

In seiner Grundsatzrede setzte er gleich zu Beginn auf eine Stärkung der Tarifbindung. Er wolle „Fortschritt in der Arbeitswelt und die Einkommensentwicklung durch Tarifverträge organisieren“, sagte Werneke. Er sage das „als leidenschaftlicher Tarifverhandler – und als jemand, der zuerst auf die eigene Kraft baut, statt auf politische Entscheidungen von Regierungen zu setzen“.

Doch auch politische Weichenstellungen seien nötig: „Das Tarifvertragsgesetz muss geändert werden. Die Allgemeinverbindlichkeit darf nicht mehr an der faktisch vorgegebenen Vetomöglichkeit der Arbeitgeberverbände scheitern.“ Auch werde ver.di weiter dafür streiten, dass Bund, Länder und Kommunen öffentliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben dürfen – und zwar „ohne Ausnahme“.

Freitag, 11. Oktober 2019

Beitreten und mitmachen!


                                                                              Bildergebnis für solidarisch ver.di

Wir alle haben ein Interesse, dass Tarifverträge gelten. Wir alle sollten uns daher organisieren und gewerkschaftlich engagieren. Wenn Tarifverträge in Kraft sind, haben nur Gewerkschaftsmitglieder Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. Ihre Arbeitsverträge können dann keine schlechteren Regelungen enthalten. Wenn Tarifverträge ausgelaufen oder gekündigt sind, wirken sie nach, bis neue abgeschlossen werden. 

Deshalb darf uns jetzt der Arbeitgeber vorerst weder die Gehälter kürzen noch das Weihnachts- und Urlaubsgeld, die Spätarbeitszuschläge oder den erweiterten Kündigungsschutz einfach streichen. Das gilt verbindlich ebenfalls nur für die Gewerkschaftsmitglieder, für die der Tarifvertrag gegolten hat.

Um in ihren Betrieben gewerkschaftliche Aktivitäten zu unterbinden, zahlen Arbeitgeber meist zwar auch Nichtmitglieder nach Tarif. Sie sollen glauben, dass sie ohne Gewerkschaft genauso gut fahren. Doch das bringt ihnen keinen Nutzen, sondern allen einen Schaden. Solange nämlich keine neuen und besseren Tarifverträge abgeschlossen werden, weil wir zu schwach sind, sie zu erstreiken, arbeitest du für dasselbe Geld, obwohl du dir immer weniger dafür kaufen kannst. 

Mittwoch, 9. Oktober 2019

Das Wohnzimmer des Arbeitgebers?


Bildergebnis für my home is my castle


Ein Betrieb ist kein Privatraum. Arbeitgeber können dort nicht einfach schalten und walten, wie es ihnen gefällt. Auch für sie gilt: Eigentum verpflichtet.Das stand bereits in der Weimarer Verfassung. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht es immer noch und bildet seither auch wieder die Grundlage für die Arbeit der Gewerkschaften. 

Heribert Prantl schrieb jüngst hierzu: „Man kann die Gewerkschaften gar nicht genug dafür loben, was sie in den vergangenen hundert Jahren auf dieser Basis geleistet haben.“Eine Voraussetzung dafür ist die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit: „Das Recht, zu Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereine zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet.“

Denn laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet dies, dass es Gewerkschaften nicht bloß geben darf, sondern dass ihre Mitglieder als solche auch betätigen dürfen.Selbstverständlich bilden Betriebsratsmitglieder keine Ausnahme. 

Montag, 7. Oktober 2019

Auch wenn sie Geschenke bringen



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Tiepolo: Die Prozession des trojanischen Pferdes nach Troia (18. Jhd.)
 

Als der Priester Laokoon seine Mitbürger vor dem Geschenk ihrer Feinde warnen wollte, jenem riesigen Holzpferd, das Troja den Untergang brachte,soll er gesagt haben: „Timeo Danaos et dona ferrentes“ – „Ich fürchte die Danaer, auch wenn sie Geschenke bringen.“

Dasselbe gilt auch für einen Arbeitgeber, der sich bislang wenig freigiebig gezeigt hat und nun plötzlich– von sich aus und vorbei an Gewerkschaft und Tarifvertrag – unsere Gehälter erhöht. Sowas nennt man Danaergeschenk – und wäre das alles nicht so traurig, könnten wir fast froh sein, dass es zu spät kommt und zu klein ist, um jetzt damit noch jemanden groß hinters Licht zu führen.

Seit 2017 weigern sich Buchhandel und Verlage in Bayern – die Buchhandlung Hugendubel allen voran – beharrlich gegen die Aufstockungund den Neuabschluss unserer Tarifverträge, weil das angeblich zu viel kosten würde. Allein, was unser Arbeitgeber im selben Zeitraum für Beraterfirmen verfeuert hat, mit denen er offensichtlich keineswegs immer gut beraten war, hätte zwar locker gereicht, uns die letzten drei mageren Jahre wenigstens genug Geld zu geben, dass wir bei steigenden Preisen und Mieten nicht ständig verlieren. 

Womöglich wäre dies vielleicht sogar ein besserer Rat gewesen?

Mittwoch, 2. Oktober 2019

Wenn der Betriebsrat Nein sagt


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Ganz gewiss zu den schöneren Momenten im Arbeitsleben gehört es, wenn du dich um eine Stelle bewirbst und erhältst eine Zusage. In Firmen, in denen es einen Betriebsrat gibt, wird bei dieser Gelegenheit vermutlich gleich darauf hingewiesen, dass dieser deiner geplanten Einstellung oder Versetzung erst noch zustimmen müsse.Wer weiß, was ein Betriebsrat ist und wie er arbeitet, der weiß das in aller Regel auch zu schätzen. 

Denn eigentlich zeigen Arbeitgeber und Vorgesetzte damit: wir achten die Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung. Leider besteht aber hierbei die Gefahr, dass die Botschaft anders gemeint ist oder falsch ankommt. Zur Freude darüber, dass die Chefin mich haben will, gesellt sich dann plötzlich die Sorge: „Was passiert, wenn der Betriebsrat Nein sagt?“ – und der Ärger: „Jetzt wird es mit dem neuen Job vielleicht doch nichts – bloß wegen dieses bl... Betriebsrats!“

Diese Verunsicherung ist nachvollziehbar, aber unbegründet. Ein Widerspruch zu einer Einstellung oder Versetzung ist so einfach gar nicht möglich – und kann nur dann überhaupt vorkommen, wenn die Arbeitgeberseite einen Fehler gemacht hat. Denn der Betriebsrat hat hier lediglich ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht. Er ist bei seiner Entscheidung an genaue Vorgaben gebunden und darf die Zustimmung zu personellen Einzelmaßnahmen nicht willkürlich verweigern - vor allem nicht, wenn sie tatsächlich der Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen dienen.