Montag, 11. März 2019

Sind Sie in Gefahr?

Die Gefährdungsbeurteilung 



Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Baustein beim Thema Arbeitssicherheit und bildet die Grundlage für weitere Aktivitäten zum Arbeitsschutz. Seit kurzem findet die Gefährdungsbeurteilung bundesweit auch bei Hugendubel statt bzw. wird in den kommenden Wochen und Monaten in den Filialen, im HSC und in den Zentralen Diensten stattfinden.

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus zwei Teilen, in beiden werden zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung verhandelte und vereinbarte Unterlagen eingesetzt.

Physische Gefährdungen
 
Hier ermittelt die Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. eine beauftragte Firma zusammen mit Filialleitung und lokalem Betriebsrat mittels Fragebogen, welche Gefährdungen in der Filiale vorliegen und mit welchen Mitteln sie zu beseitigen oder zu lindern sind.
 
Psychische Gefährdungen
 
Auch für dieses Thema gibt es einen Fragebogen, den wiederum die MitarbeiterInnen beantworten sollen. Mit diesem Fragebogen wird ermittelt, welche psychischen Belastungen am Arbeitsplatz bestehen.
Es besteht keine Teilnahmepflicht, eine hohe Beteiligung sichert aber ein repräsentatives Ergebnis.
Ausfüllen dürfen alle Hugendubel-Beschäftigten, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Aushilfe. Keinen Fragebogen erhalten MitarbeiterInnen des Cafe-Betreibers oder von anwesenden Dienstleistern.

Achten Sie beim Ausfüllen bite auf folgendes:

- Beantworten Sie alle Fragen, da der Fragebogen sonst ungültig ist.
- Schreiben Sie keine Kommentare oder weiterführenden Informationen auf den Fragebogen,
  da auch dies dazu führt, daß der Fragebogen ungültig ist.

Zur Wahrung der Anonymität werden die Fragebögen zusammen mit einem verschließbaren Kuvert übergeben. Den Rücklauf organisiert der Betriebsrat in Analogie zur BR-Wahl.

Nach  Ablauf und Auswertung werden Sie über die Ergebnisse Ihrer Filiale oder Abteilung und das weitere Vorgehen informiert.

Für Rückfragen stehen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der lokale BR, die Mitglieder des Ausschußes für Arbeitssicherheit im Gesamtbetriebsrat sowie der Leiter der Betriebsbereitschaft zur Verfügung.



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