Montag, 26. Februar 2018

"Kommen Sie doch mal zu mir ins Büro!"



Dein Chef möchte mit Dir sprechen – wichtige Tipps!
In diesen Tagen gehen wieder - wie uns zu Ohren gekommen ist - Regionalleiter, Filialleiter oder Vertreter der Personalabteilung aggressiv auf  Kolleginnen und Kollegen zu, um sie mit teilweise üblen Methoden, die an Aldi und Lidl erinnern, zur Unterschrift zu einem Aufhebungsvertrag zu drängen. Dagegen kann und muß man sich wehren. Bitte lest Euch die folgenden Verhaltensgrundsätze durch, damit ihr für den Fall des Falles gewappnet seid!

  1.  Vor dem Gespräch herausfinden, worum es geht.
  2. Auf keinen Fall alleine zu dem Gespräch gehen. Sie haben das gesetzliche Recht, zu Ihrem Gespräch mit dem Arbeitgeber ein Betriebsratsmitglied, Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Wenn das Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens gerade nicht anwesend ist: Verschiebung des Gesprächs verlangen.
    (§ 82, Abs. 2, Satz 2 / § 83, Abs. 1, Satz 2 / § 84, Abs. 1, Satz 2 / § 85, Betriebsverfassungsgesetz)
  3. Im Gespräch selbst in aller Ruhe die Aussagen der Gegenseite zur Kenntnis nehmen, wenn nötig handschriftlich notieren.
  4. Bei Vorwürfen keinesfalls sofort verbindliche Erklärungen abgeben, auch wenn das vom Arbeitgeber verlangt wird; sich nicht auf lange Diskussionen einlassen; nichts zugeben, sondern in aller Ruhe erklären, dass Sie die Einschätzung des Arbeitgebers nicht teilen. Bedenkzeit verlangen! – Nichts unterschreiben!
  5. Gehen Sie danach sofort zum Betriebsrat und stellen Sie ihm den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar.
  6. Wenn es um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses geht – sofort Ihre Gewerkschaft ver.di, Fachbereich Handel, anrufen.

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