Es klingt manchmal recht harmlos, eine Abmahnung. Doch es ist eine ernste
Angelegenheit. In der Regel bereitet der Arbeitgeber mit der Abmahnung eine
spätere verhaltensbedingte Kündigung vor.
Funktion und Inhalt der Abmahnung
Wirksam kann eine Abmahnung nur werden, wenn eine klare Beanstandung eines Fehlverhaltens erfolgt. Der Arbeitgeber muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Es genügen keine pauschalen Formulierungen.
Abmahnungsgegenstände
Kurz formuliert, kann
alles zum Gegenstand einer Abmahnung werden, worauf eine verhaltensbedingte
Kündigung gestützt werden kann.
Beispiele
für Abmahnungsgründe:
- Unentschuldigtes Fehlen
- Unpünktlichkeit bei Arbeitsbeginn/-ende
- Verspätete Anzeige einer Erkrankung
- Schlecht- oder Minderleistung