Tarifvertrag    oder   Vergütungsordnung
Tariflohn   oder   Mindestlohn/Vergütungslohn
Weihnachtsgeld   oder   kein Weihnachtsgeld
37,5 Std-Woche   oder   40 Std.-Woche
Spätzuschläge   oder   keine Spätzuschläge
besonderer Kündigungsschutz für Beschäftigte ab 52 Jahren
 bei längerer  Beschäftigungsdauer   oder    nichts
6 Wochen Urlaub   oder   4 Wochen Urlaub (gesetzlich)
Vermögenswirksame Leistungen   oder   Keine VWL
gemeinsam solidarisch   oder   isoliert vereinzelt
an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen   oder   sich still verhalten
streiken   oder   betteln    
Gewerkschaftsmitglied   oder   Nicht-Gewerkschaftsmitglied
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am 31. März 2017 läuft der Entgelttarifvertrag aus,
den Manteltarifvertrag haben die Arbeitgeber zum 30. Mai 2017 gekündigt.
Rechtlichen Anspruch auf Tarifleistungen und deren Nachwirkung haben nur Gewerkschaftsmitglieder, die vor dem Kündigungstermin ver.di-Mitglied sind.
 
Ich habe meine Entscheidung getroffen: ich bin Gewerkschaftsmitglied und werde mich an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen.
AntwortenLöschenBin auf jeden Fall dabei!
AntwortenLöschenBin beim Streik auf jeden Fall dabei.
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