Samstag, 21. Mai 2016

Das Wort zum Sonntag

Heute:  Der Hessische Verwaltungsgerichtshof



"Der Sonn- und Feiertagsgarantie könne (...) ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze ziehe und dem Menschen um seiner selbst willen diene.

Der zeitliche Gleichklang einer für alle regelmäßigen Arbeitsruhe ist (...) ein grundlegendes Element für die Wahrnehmung der verschiedenen Formen sozialen Lebens (...) und betrifft insbesondere Familien und gesellschaftliche Verbände. Dies ist wesentlicher Bestandteil der Rahmenbedingungen des Wirkens politischer Parteien, der Gewerkschaften und sonstiger Vereinigungen und hat insoweit wesentliche Bedeutung für die Gestaltung einer gelebten Demokratie.
Folge der vollständigen Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen einschließlich der  Samstage seien Arbeitszeiten, die früher dem Familienleben und der Wahrnehmung sozialer, gesellschaftlicher oder sportlicher Aktivitäten vorbehalten waren.

Dies reduziert nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer im Einzelhandel die Möglichkeiten eines zuverlässig sozial getakteten Privatlebens an Werktagen, sondern beeinflußt auch das soziale Verhalten potenzieller Kunden, denen der abendliche oder nächtliche Einkauf (...) als besonderes Freizeitvergnügen schmackhaft gemacht wird. Umso wichtiger wird es, durch möglichst strikte Einhaltung der Arbeitsruhe an Sonn- du Feiertagen einen Ausgleich für diese zunehmende Kommerzialisierung bisheriger Freizeit zu gewährleisten.

Vielfach seien Veranstaltungen nur durchgeführt worden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen. Die Veranstaltungen müssen jedoch die Hauptsache sein, die auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen für sich genommen interessant genug sind, um einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen.
Die Ladenöffnung darf lediglich einen Nebeneffekt erzielen."


Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Mai 2014

1 Kommentar:

  1. Es freut mich, dass das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes praktisch identisch mit der Argumentation des Münchener BR ist.
    Darüber sollten vor allem die nachdenken, die von einer "Betriebsratsdiktatur" faseln und für die es anscheinend die höchste Freiheit ist am Sonntag zu schuften oder als Shopping-Trottel durch die Gegend zu laufen.

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