Mittwoch, 31. Juli 2013

Verkaufen um jeden Preis?


 E-Mail an uns


In den Hugendubel-Filialen soll es demnächst von der GL geplante Verkaufsschulungen geben, die gezielt auf den "aktiven Verkauf" eingehen. Gegen gute Verkaufsschulungen wird kein Kollege einen Einwand haben, sehr wohl aber gegen das darauf folgende geplante "Überwachungssystem" durch die Vorgesetzten. Wie wir erfahren haben sind die Vorgesetzten angehalten, genau zu kontrollieren, ob diese Schulungsmaßnahmen umgesetzt werden. Ansonsten drohen den MitarbeiterInnen "Sanktionen".

Da passt es sehr gut, dass der Blog-Redaktion ein Erfahrungsbericht zu diesem Thema von KollegInnen aus den Weltbildplus-Filialen zugesendet wurde.

Lest selbst und fragt euch anschließend, ob uns bald die gleichen Zustände erwarten?
Wurde die Idee des "aktiven Verkaufens" etwa von Weltbild übernommen?



Liebe Redaktion,

ich würde mich sehr freuen, wenn ihr den folgenden Artikel in eurem Blog veröffentlichen würdet.
Meiner Meinung nach ist es wichtig, wenn die Öffentlichkeit mal erfährt, wie es für einen Mitarbeiter in einer Weltbildplus Filiale so ist, für ein an einem christlichen Menschenbild ausgerichteten Unternehmen zu arbeiten.

Zur Erklärung:
Wir müssen jedem Kunden ein bestimmtes Buch (z.B. einen Krimi oder einen Liebesroman) aufdrängen, egal ob Kind oder jenseits der 80. Wenn dann nicht genügend Bücher verkauft werden, schreit uns der Bezirksleiter an und droht mit Abmahnung oder gleich Kündigung. Nicht jeder von uns hat eine dicke Haut. Hinzu kommt der unsichere Arbeitsplatz aufgrund von Befristung und die Erpressbarkeit, die damit einhergeht. Verständlich, dass manche dann zu Weinen anfangen.

Montag, 29. Juli 2013

Altersarmut für Hugendubel-Beschäftigte?

Wer bei Hugendubel nach Tarifgruppe II des für Bayern gültigen Entgelttarifvertrages bezahlt wird, kommt nach 40 Jahren durchgehender Arbeit ohne Unterbrechung in Vollzeit auf eine Rente, die nur wenige Euro über der gesetzlichen Mindestsicherung von derzeit 688 Euro liegt. Die Kolleginnen und Kollegen von Ex-Weiland oder Weltbildplus/Jokers erreichen - nicht zuletzt als Folge von Tarifflucht oder Teilzeitjobs - bei wesentlich geringeren Gehältern nicht einmal das.

Und dennoch müssen wir uns alle, egal ob zu Konditionen von Alt-Hugendubel, Ex-Weiland, Ex-Habel oder Ex-Schmorl arbeitend, von den Unternehmensbesitzern und ihren Managern anhören, dass wir nichts weiter als Kostenfaktoren auf zwei Beinen sind. Dass wir abgruppiert werden sollen. Dass wir durch neue Rationalisierungs-Software überflüssig gemacht werden sollen. Weil wir alle angeblich zu "teuer" sind.

Ein Leben lang arbeiten für nicht mal eine Armutsrente? In welcher Gesellschaft leben wir eigentlich?
Was ist das für ein politisch und ökonomisches System, das diese Zustände produziert?
Und wie können wir es verändern, dass wir als lohnabhängig Beschäftigte ein gutes Leben führen können?
Höchste Zeit also, um nicht nur über unsere Löhne, sondern auch über unsere Renten zu diskutieren!



Mittwoch, 24. Juli 2013

Buchhändlerin: Ich bin nicht überbezahlt!

Email für uns


Die Infoblog-Redaktion:  Nachfolgend veröffentlichen wir eine Mail an uns


Liebe Blogmitglieder,

mit Interesse verfolge ich euren Blog. Anfangs war ich skeptisch, doch ich muß sagen, ohne den Blog wüßte ich nicht, was in unserer Firma so los ist. Größtenteils stimme ich mit euren Artikeln überein, doch jetzt muss ich meinen Unmut über den Artikel "Ein Konzern = ein Gehalt für den gleichen Job?" loswerden.

Um gleich Mißverständnisse vorzubeugen, ich persönlich finde es auch zum Ko... (T'schuldigung), daß in einem Unternehmen / in einem Konzern für beinahe identische Tätigkeiten, unterschiedliche Gehälter bezahlt werden. Jeder sollte das gleich "gute" Gehalt erhalten. Diese regionalen Unterschiede und auch diese Unterschiede im Konzern sind nicht gerecht.
ABER: Ich, Buchhändlerin aus München, bin in keinster Weise überbezahlt!

Montag, 22. Juli 2013

Ein Konzern = ein Gehalt für den gleichen Job?



Normalerweise nimmt man an, dass alle vergleichbaren Angestellten innerhalb eines Konzerns nach einem einheitlichen Entgelttarif bezahlt werden. Jedes Unternehmen hat seine eigene Entgeltstaffelung. Manche Betriebe haben einfach „alte“ Tarif-Strukturen des Vorgängers übernommen.

Die Verlagsgruppe Weltbild in Augsburg zahlt nach dem Entgelttarifvertrag Buchhandel und Verlage in Bayern. Ebenso Hugendubel in München. Nur zahlt Hugendubel das nicht überall. Auch bei den anderen Unternehmen gibt es Unterschiede nach Bundesland. Diese Liste lässt sich für alle Unternehmen innerhalb des Konzerns beliebig weiterführen.


Durch dieses Durcheinander gibt es unterschiedliche Bezahlungen für den gleichen Job. Und das obwohl wir alle Bücher verkaufen!

Freitag, 19. Juli 2013

Arbeitskampf im Freizeitpark


Freizeitparks sind bei vielen Mitmenschen  ein beliebtes Urlaubsziel. Eine kunterbunte Welt öffnet sich hinter dem Haupteingang. Bunte Farben, fantastische Geschichten – eine Märchenwelt in welcher der Alltag schnell vergessen ist.
Diese Welt ist für die dort Beschäftigten Alltag, für jene die dort tagtäglich ihrer Arbeit nachkommen und versuchen von ihren Löhnen zu leben. Und das ist oftmals gar nicht so leicht. 

Mittwoch, 17. Juli 2013

Bloggen gegen das Hartz-4-System

Eine Jobcenter-Angestellte wehrt sich

Die Hartz-Gesetze wurden vor einem Jahrzehnt von Rot-Grün beschlossen und von CDU/CSU/FDP mitgetragen. Es war und ist eine Kriegserklärung an die lohnabhängig Beschäftigten in diesem Land.
Sie ebneten Lohndumping, Leiharbeit und prekären Jobs den Weg.

Exekutiert wird dieses System von der Bundesagentur für Arbeit. Wenige der dort Angestellten wehren sich so massiv dagegen wie Inge Hannemann, Mitarbeiterin eines Jobcenters im Hamburger Bezirk Altona.
Wir dokumentieren hier ihren Offenen Brief an den Bundesvorstand für Arbeit in ihrem Blog Altonabloggt.

Montag, 15. Juli 2013

Was lange währt, wird endlich gut – oder doch nicht?

Das Hinhalten der Geschäftsleitung - alles nur Taktik?


Viele unserer Kolleginnen haben mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen, wenn sie nach der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz bei Hugendubel zurückkehren möchten.
Um den Kolleginnen die Rückkehr zu erleichtern, um notwendige Regeln zu schaffen und um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, hat sich der Münchner Betriebsrat um diese Problematik gekümmert.

Der Betriebsrat hat der Geschäftsleitung im Jahre 2011 einen Entwurf über eine Betriebsvereinbarung von Vereinbarkeit Familie und Beruf vorgelegt.
Damals hieß es von Seiten der Geschäftsführung: „Es gäbe jetzt Wichtigeres zu tun“. Punkt.

Samstag, 13. Juli 2013

Macht's gut!

Amberg schließt


Heute ist der letzte Verkaufstag der Filiale Amberg.
Laut Geschäftsleitung gab es kein geeignetes Mittel, um die Filiale wirtschaftlich sinnvoll weiter zu betreiben. Der Mietvertrag wurde vorzeitig beendet. Von der Schließung sind knapp 10 MitarbeiterInnen betroffen.


Wir wünschen den KollegInnen alles Gute für ihre weitere Zukunft.
                                                                                                         Die Infoblog-Redaktion






Mittwoch, 10. Juli 2013

Erinnerung: Morgen Betriebsversammlung!

Einladung zur Betriebsversammlung in München

Betriebsversammlung: Für Euch!

Am Donnerstag, den 11. Juli ab 9:30 Uhr im Eine Welt Haus Schwanthalerstraße 80

Die Agenda:
 
...und bist Du erst mal abgruppiert...
Warum der Tarifvertrag wieder in Kraft treten muss!
 
Dürfen es ein paar Samstage weniger sein?
Warum bei der neuen Arbeitszeit nicht alles rund läuft
 
Herzliche Grüße
 
Euer Münchner Betriebsrat

Dienstag, 9. Juli 2013

Fragen und Antworten zum Thema Urlaub



Für viele beginnt jetzt die schönste Zeit des Jahres: die Urlaubszeit. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Urlaub und Arbeitsrecht zusammengestellt. 
 

Darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub streichen? 

Nein. Ein Arbeitgeber kann den Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub nicht streichen. Tarifliche Urlaubsansprüche liegen häufig über der gesetzlichen Regelung, die Beschäftigten mindestens vier Wochen bezahlte Freizeit zugesteht. Versagt werden kann ein Urlaubstermin, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen. Betriebs-, Personalräte und die Mitarbeitervertretungen bestimmen bei der Festlegung der Urlaubsgrundsätze und der individuellen Urlaubsgewährung mit, so dass in diesen Betrieben gerichtlich ausgetragene Konflikte selten sind. Reagiert der Arbeitgeber nicht oder lehnt er Urlaubswünsche ohne Begründung ab, kann ein einstweiliger Rechtsschutz beim Arbeitsgericht beantragt werden.


Darf ein Arbeitgeber den Urlaub streichen, wenn er schon genehmigt war? 

Nein. Die einmal erteilte Urlaubsgenehmigung ist verbindlich für beide Seiten. Der Arbeitgeber kann hiervon nicht mehr einseitig abrücken. Der genehmigte Urlaub ist nicht mehr widerruflich. In den äußerst seltenen Fällen echter Not finden sich in der Praxis gemeinsame, einvernehmliche Regelungen, die dann auch zumindest den Ersatz von Stornokosten umfassen.

Weitere Fragen und Antworten:


Freitag, 5. Juli 2013

Wir lassen uns kein „F“ für ein „U“ vormachen!

Aktueller Aushang des Münchner Betriebsrats



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gestern hat unser Arbeitgeber dem Betriebsrat mitgeteilt, entgegen des üblichen Sprachgebrauchs Urlaubssamstage als garantierte freie Tage anzurechnen. Und dies, obwohl sie bereits in der Verhandlungen in der Einigungsstelle herausgerechnet wurden.

Donnerstag, 4. Juli 2013

Einladung zur Betriebsversammlung in München

Betriebsversammlung: Für Euch!


Am Donnerstag, den 11. Juli ab 9:30 Uhr im Eine Welt Haus Schwanthalerstraße 80


Die Agenda:

...und bist Du erst mal abgruppiert...
Warum der Tarifvertrag wieder in Kraft treten muss!


Dürfen es ein paar Samstage weniger sein?
Warum bei der neuen Arbeitszeit nicht alles rund läuft



Herzliche Grüße

Euer Münchner Betriebsrat



Dienstag, 2. Juli 2013

Keine Ruhe bei den Streiks im bayerischen Einzelhandel


Würzburg u.a. 02.07.2013. Im harten Tarifkonflikt um existenzsichernde Tarifverträge im bayerischen Einzelhandel sind heute eine Vielzahl von Orten und Betrieben vom neuen Streikhöhepunkt betroffen. Konkret aufgerufen werden die Beschäftigten von mehr als fünfzig netto Filialen in der Oberpfalz, Niederbayern und Beilngries sowie H&M und Kaufhof in Würzburg, das Zentrallager von H&M in Großostheim, H&M in Memmingen, Augsburg mit 2 Filialen und Regensburg, Kaufland in Bad Kissingen, Schweinfurt, Regensburg, real,- in Passau, Pfarrkirchen, Pocking, Regensburg, Pentling und Feneberg in Kempten sowie Dehner Senden und Neu-Ulm.
 
„Die Handelskonzerne müssen lernen, dass sie nicht Tarifpolitik mit der Brechstange auf dem Rücken der Beschäftigten betreiben können“, so Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer.
 
„Gigantische Gewinne und fünf der zehn Reichsten in Deutschland kommen aus dem Handel. Auf der anderen Seite haben wir die meisten Aufstocker aus dem Handel, also Beschäftigte die von ihrer Arbeit nicht leben können. Das ist ein Skandal und muss geändert werden“, so Georg Luber, ver.di Streikleiter in der Oberpfalz.
 

Montag, 1. Juli 2013

Aus einer Utopie wird Wirklichkeit

Der Urlaubsanspruch fiel nicht vom Himmel, sondern wurde von Gewerkschaften erkämpft

Wer arbeitet, muss sich auch erholen. Sonst versiegen allmählich die Kräfte von Körper, Geist und Seele. Im Gegensatz zu den Fabrikherren anno 1850 und manchem Sklaventreiber des 21. Jahrhunderts wussten das schon die Steinzeitmenschen vor 20.000 Jahren. Wenn die erschöpft von den Anstrengungen der Jagd aus der Wildnis zurückkamen, haben sie sich erst einmal gründlich ausgeruht, um sich zu stärken und den Kopf wieder klar zu kriegen für die nächste Safari. In der Antike, zum Beispiel bei den alten Griechen und im Rom der Zeitenwende vor 2000 Jahren, war selbst vielen Sklavenhaltern klar, dass sie ihre Zwangsarbeiter nur dann auf Dauer ausbeuten konnten, wenn sie ihnen hinreichend freie Tage und Ruhepausen zur Erholung gönnten. Nur so konnten die Aristokraten selber dem Müßiggang frönen und sich der Politik und den schönen Künsten widmen.