ver.di gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichts (BVerwG) über die Zulässigkeit von Ladenöffnungen an einem Sonntag.
Mit seiner Entscheidung bestätigte das BVerwG letztinstanzlich ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2013. Der Gerichtshof hatte eine Verordnung der Gemeinde Eching zur Zulassung von Sonntagsöffnungen für unwirksam erklärt. Die Gemeinde hatte versucht, die Sonntagsöffnung mehrerer großer Möbelhändler damit zu begründen, dass im örtlichen Gewerbegebiet ein kleines Frühlingsfest mit einer Torwand stattfand. Dagegen hatte ver.di Bayern geklagt.
„Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Erfolg im Kampf gegen die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten an Sonntagen. Der arbeitsfreie Sonntag ist ein wichtiger Zeitanker für die Beschäftigten und ihre Familien. Er dient der Erholung und ist ein hohes gesellschaftliches Gut, dass es zu schützen gilt. Wir begrüßen die Bestätigung des Gerichts, dass Gewerkschaften berechtigt sind, gegen die Aufweichung des verfassungs-rechtlichen Sonntagsschutzes zu klagen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.