Montag, 7. Dezember 2015

ver.di-Blogs kommen immer mehr in Mode

Beschäftigte bei Wöhrl sind online!


Streiken für die Tarifbindung bei Wöhrl im OEZ in München


...und hier geht´s zum Blog der KollegInnen:


Die Redaktion des Hugendubel-Infoblogs wünscht Euch viel Erfolg!





Montag, 30. November 2015

Weihnachtsgeld fällt nicht vom Himmel

...sondern wird durch den Tarifvertrag garantiert!



Ein an­stän­di­ges Ex­tra am Jah­res­en­de ha­ben al­le Be­schäf­tig­ten ver­dient und sehr vie­le auch nö­tig, weil die Steu­er fürs Au­to oder ei­ne an­de­re Rech­nung fäl­lig wird. Des­halb gilt es, al­le Jah­re wie­der für mehr Zu­wen­dun­gen zu strei­ten. Denn: Das Weih­nachts­geld ist nicht selbst­ver­ständ­lich.

Es ist kein Gnadenakt des Arbeitgebers, sondern steht als Lohnsonderzahlung im Tarifvertrag.
Ein "Bundesweihnachtsgeldgesetz" gibt es nämlich nicht. Das Weihnachtsgeld sichert einzig und allein unser Tarifvertrag!



Freitag, 27. November 2015

Wer bezahlt den Preis für mein billiges T-Shirt?

Gewerkschafterinnen aus Bangladesh und Indien übergeben Forderungskatalog an Textilunternehmen Zara


Etikett eines Kleidungsstückes mit Schriftzug "Made in Bangladesh" | Bild: colourbox.com; Montage: BR 


Die Arbeitsbedingungen in den Bekleidungsfabriken des globalen Südens sind oft katastrophal. 19-stündige Arbeitstage, Lebensgefahr durch Fabrikeinstürze und Löhne, die nicht zum Leben reichen, sind nur die Spitze alltäglicher Ausbeutung. Die Verantwortung für solche Zustände tragen auch multinationale Bekleidungsunternehmen.

Die Gewerkschafterinnen Prathiba Ramantha von der Garment and Textile Workers Union (GATWU) aus Indien und Hira Biswas von der National Garments Workers Federation (NGWF) aus Bangladesch haben Anfang November 2015 in Hannover einen Forderungskatalog an die Geschäftsleitung Zara Deutschland übergeben.

Mittwoch, 25. November 2015

Donnerstag, 19. November 2015

Streit um Sonntagsöffnungen

ver.di gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht
 
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichts (BVerwG) über die Zulässigkeit von Ladenöffnungen an einem Sonntag.
 
Mit seiner Entscheidung bestätigte das BVerwG letztinstanzlich ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2013. Der Gerichtshof hatte eine Verordnung der Gemeinde Eching zur Zulassung von Sonntagsöffnungen für unwirksam erklärt. Die Gemeinde hatte versucht, die Sonntagsöffnung mehrerer großer Möbelhändler damit zu begründen, dass im örtlichen Gewerbegebiet ein kleines Frühlingsfest mit einer Torwand stattfand. Dagegen hatte ver.di Bayern geklagt.
„Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Erfolg im Kampf gegen die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten an Sonntagen. Der arbeitsfreie Sonntag ist ein wichtiger Zeitanker für die Beschäftigten und ihre Familien. Er dient der Erholung und ist ein hohes gesellschaftliches Gut, dass es zu schützen gilt. Wir begrüßen die Bestätigung des Gerichts, dass Gewerkschaften berechtigt sind, gegen die Aufweichung des verfassungs-rechtlichen Sonntagsschutzes zu klagen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.