Mittwoch, 10. Juli 2013

Erinnerung: Morgen Betriebsversammlung!

Einladung zur Betriebsversammlung in München

Betriebsversammlung: Für Euch!

Am Donnerstag, den 11. Juli ab 9:30 Uhr im Eine Welt Haus Schwanthalerstraße 80

Die Agenda:
 
...und bist Du erst mal abgruppiert...
Warum der Tarifvertrag wieder in Kraft treten muss!
 
Dürfen es ein paar Samstage weniger sein?
Warum bei der neuen Arbeitszeit nicht alles rund läuft
 
Herzliche Grüße
 
Euer Münchner Betriebsrat

Dienstag, 9. Juli 2013

Fragen und Antworten zum Thema Urlaub



Für viele beginnt jetzt die schönste Zeit des Jahres: die Urlaubszeit. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Urlaub und Arbeitsrecht zusammengestellt. 
 

Darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub streichen? 

Nein. Ein Arbeitgeber kann den Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub nicht streichen. Tarifliche Urlaubsansprüche liegen häufig über der gesetzlichen Regelung, die Beschäftigten mindestens vier Wochen bezahlte Freizeit zugesteht. Versagt werden kann ein Urlaubstermin, wenn dringende betriebliche Belange oder die Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen. Betriebs-, Personalräte und die Mitarbeitervertretungen bestimmen bei der Festlegung der Urlaubsgrundsätze und der individuellen Urlaubsgewährung mit, so dass in diesen Betrieben gerichtlich ausgetragene Konflikte selten sind. Reagiert der Arbeitgeber nicht oder lehnt er Urlaubswünsche ohne Begründung ab, kann ein einstweiliger Rechtsschutz beim Arbeitsgericht beantragt werden.


Darf ein Arbeitgeber den Urlaub streichen, wenn er schon genehmigt war? 

Nein. Die einmal erteilte Urlaubsgenehmigung ist verbindlich für beide Seiten. Der Arbeitgeber kann hiervon nicht mehr einseitig abrücken. Der genehmigte Urlaub ist nicht mehr widerruflich. In den äußerst seltenen Fällen echter Not finden sich in der Praxis gemeinsame, einvernehmliche Regelungen, die dann auch zumindest den Ersatz von Stornokosten umfassen.

Weitere Fragen und Antworten:


Freitag, 5. Juli 2013

Wir lassen uns kein „F“ für ein „U“ vormachen!

Aktueller Aushang des Münchner Betriebsrats



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gestern hat unser Arbeitgeber dem Betriebsrat mitgeteilt, entgegen des üblichen Sprachgebrauchs Urlaubssamstage als garantierte freie Tage anzurechnen. Und dies, obwohl sie bereits in der Verhandlungen in der Einigungsstelle herausgerechnet wurden.

Donnerstag, 4. Juli 2013

Einladung zur Betriebsversammlung in München

Betriebsversammlung: Für Euch!


Am Donnerstag, den 11. Juli ab 9:30 Uhr im Eine Welt Haus Schwanthalerstraße 80


Die Agenda:

...und bist Du erst mal abgruppiert...
Warum der Tarifvertrag wieder in Kraft treten muss!


Dürfen es ein paar Samstage weniger sein?
Warum bei der neuen Arbeitszeit nicht alles rund läuft



Herzliche Grüße

Euer Münchner Betriebsrat



Dienstag, 2. Juli 2013

Keine Ruhe bei den Streiks im bayerischen Einzelhandel


Würzburg u.a. 02.07.2013. Im harten Tarifkonflikt um existenzsichernde Tarifverträge im bayerischen Einzelhandel sind heute eine Vielzahl von Orten und Betrieben vom neuen Streikhöhepunkt betroffen. Konkret aufgerufen werden die Beschäftigten von mehr als fünfzig netto Filialen in der Oberpfalz, Niederbayern und Beilngries sowie H&M und Kaufhof in Würzburg, das Zentrallager von H&M in Großostheim, H&M in Memmingen, Augsburg mit 2 Filialen und Regensburg, Kaufland in Bad Kissingen, Schweinfurt, Regensburg, real,- in Passau, Pfarrkirchen, Pocking, Regensburg, Pentling und Feneberg in Kempten sowie Dehner Senden und Neu-Ulm.
 
„Die Handelskonzerne müssen lernen, dass sie nicht Tarifpolitik mit der Brechstange auf dem Rücken der Beschäftigten betreiben können“, so Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer.
 
„Gigantische Gewinne und fünf der zehn Reichsten in Deutschland kommen aus dem Handel. Auf der anderen Seite haben wir die meisten Aufstocker aus dem Handel, also Beschäftigte die von ihrer Arbeit nicht leben können. Das ist ein Skandal und muss geändert werden“, so Georg Luber, ver.di Streikleiter in der Oberpfalz.
 

Montag, 1. Juli 2013

Aus einer Utopie wird Wirklichkeit

Der Urlaubsanspruch fiel nicht vom Himmel, sondern wurde von Gewerkschaften erkämpft

Wer arbeitet, muss sich auch erholen. Sonst versiegen allmählich die Kräfte von Körper, Geist und Seele. Im Gegensatz zu den Fabrikherren anno 1850 und manchem Sklaventreiber des 21. Jahrhunderts wussten das schon die Steinzeitmenschen vor 20.000 Jahren. Wenn die erschöpft von den Anstrengungen der Jagd aus der Wildnis zurückkamen, haben sie sich erst einmal gründlich ausgeruht, um sich zu stärken und den Kopf wieder klar zu kriegen für die nächste Safari. In der Antike, zum Beispiel bei den alten Griechen und im Rom der Zeitenwende vor 2000 Jahren, war selbst vielen Sklavenhaltern klar, dass sie ihre Zwangsarbeiter nur dann auf Dauer ausbeuten konnten, wenn sie ihnen hinreichend freie Tage und Ruhepausen zur Erholung gönnten. Nur so konnten die Aristokraten selber dem Müßiggang frönen und sich der Politik und den schönen Künsten widmen.