Mittwoch, 22. April 2020

Neue Informationen des Gesamtbetriebsrats


Neue Informationen des GBRs


In Sachen Fortsetzung der Kurzarbeit gibt es folgende Neuigkeiten:

Einerseits ist es uns gelungen, durch hartnäckiges Verhandeln bis zum Schluss der Arbeitgeberseite noch einige Zugeständnisse zu Euren/Ihren Gunsten abzuringen, andererseits müssen wir nüchtern feststellen, dass wir zwei wesentliche Ziele nicht erreicht haben. Das sind eine kürzere Laufzeit der Vereinbarung und eine Verpflichtung für die Geschäftsleitung, mit uns zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Regelung zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu treffen.

Was regelt die Vereinbarung im Einzelnen?

Mit der Wiederöffnung der Filialen wird jeder von Kurzarbeit betroffenen Kollegin ein Mindestbeschäftigungsumfang von 30% seiner individuell vereinbarten Arbeitszeit garantiert. Diese Marke darf nicht unterschritten werden. Der Mindestbeschäftigungsumfang wird grundsätzlich auf alle Beschäftigten einer Filiale gleichmäßig verteilt (also kein "Nasenprinzip").

Es gibt jetzt einen Automatismus, das bei Erreichen bestimmter Umsatzziele die Kurzarbeit verringert werden muss. Von diesem darf der Arbeitgeber nicht abweichen.

Der Mindestbeschäftigungsumfang kann überschritten werden, wenn dies aufgrund der Öffnungszeiten und örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Darauf haben die Betriebsräte vor Ort bei der Personaleinsatzplanung zu achten und werden dies natürlich auch tun.

Sonntag, 19. April 2020

Statement des Gesamtbetriebsrats zur Kurzarbeit


Liebe Kolleg*innen,


die derzeitige Situation mit dem weiterhin bestehenden Risiko, an COVID-19 zu erkranken und der massiven Bedrohung vieler Arbeitsplätze, bereiten uns allen große Sorge. Wir sind in eine Lage geraten, in der es besonders wichtig ist, einen klaren Kopf zu bewahren und sorgfältige Entscheidungen für die Zukunft von Hugendubel zu treffen. Dazu bedarf es einer fairen und vertrauensvollen Zusammenarbeit der Betriebsparteien, also Eurer/ihrer Interessenvertretungen, den Betriebsräten und dem Arbeitgeber.

Leider müssen wir feststellen, dass unsere Vorschläge und Positionen in den letzten Tagen überzogen oder völlig falsch dargestellt werden. Deshalb möchten wir Klarheit schaffen und einige Dinge gerade rücken, die in ein schiefes Licht geraten sind.

Beginnen wir mit einer eindeutigen Feststellung:

Zu keinem Zeitpunkt der laufenden Gespräche/Verhandlungen wurde von Betriebsräten gefordert, nach Wiedereröffnung der Filialen sofort zu einem 100-prozentigen Personaleinsatz zurückzukehren!

Natürlich besteht bei uns allen der Wunsch, möglichst rasch zur Normalität zurückzukehren und den bereits eingetretenen Einkommensverlust durch die Kurzarbeit so gering als möglich zu halten.

Gesamtbetriebsrat und Betriebsräten ist aber vollkommen bewusst, dass zunächst die Kurzarbeit fortgesetzt werden muss und die Personalkosten aufgrund fehlender Einnahmen nicht einfach wieder Normalniveau erreichen können.

Die Frage ist also nicht, ob es weiterhin Kurzarbeit gibt, sondern wie lange diese noch gelten und wie sie ausgestaltet werden soll. Darüber gibt es Meinungsverschiedenheiten mit unserem Arbeitgeber.

Montag, 6. April 2020

Informationen zur Kurzarbeit

Betriebsrat München baut Mailing-Liste auf

 
 
Um die Information der Beschäftigten bei Hugendubel während der Kurzarbeit sicherzustellen,
baut der Betriebsrat München derzeit eine Mailing-Liste auf. Es soll zeitnah über alle Aspekte der
Kurzarbeit informiert werden, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig sind.
Eine erste Info-Mail ging heute raus.
 
Wer in die Mailing-Liste aufgenommen werden will, gibt bitte kurz Bescheid unter:
 
 
 
 

Mittwoch, 1. April 2020

Ver.di: Absenkung der Gehälter im Einzelhandel kommt nicht in Frage

Scharfe Kritik an Vorstellungen des Handelsverbandes Deutschland


Berlin, 31.03.2020.  Mit scharfer Kritik hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf die Absage
des Handelsverbandes Deutschland (HDE) reagiert, der eine bundesweite Regelung zur Erhöhung des
Kurzarbeitergeldes im Einzelhandel auf 90 Prozent ablehnt.

"Damit lehnt der HDE die tarifpolitische Verantwortung ab und verweigert hunderttausenden Beschäftigten
den existentiellen Schutz", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.
Die Einkommensreduzierung durch das Kurzarbeitergeld auf 60 bzw. 67 Prozent stürze viele
Einzelhandelsbeschäftigte in existenzbedrohende Notlagen.
"Der HDE kommt seiner Aufgabe als Verband in dieser Krisensituation nicht nach", so Nutzenberger.

Umso erfreulicher sei es, dass viele Unternehmen der Branche wie Primark, H&M, Zara, Walbusch oder Fielmann bereits eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 und 100 Prozent vereinbart haben.