Der Verein Gefangenes Wort e.V. unterstützt AutorInnen
Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. […] Eine Zensur findet nicht statt.“
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. […] Eine Zensur findet nicht statt.“
Viele Autorinnen und Autoren können weltweit dieses Menschenrecht nicht ausüben.
Der Verein "Gefangenes Wort e.V." hat sich die Unterstützung dieser Schriftsteller und Schriftstellerinnen zum Ziel gesetzt.
"Zweck des Vereins ist es zum Einen, durch öffentliche Kampagnen,
Petitionen sowie durch kulturelle Veranstaltungen auf die bedrohliche
Situation jener Menschen aufmerksam zu machen, die aufgrund ihrer
literarischen, journalistischen, verlegerischen oder künstlerischen
Tätigkeiten unter Repressionen leiden, zensiert, bedroht oder inhaftiert
werden. Zum Anderen sollen gezielt Personen der oben genannten
Personengruppen unter den Voraussetzungen des § 53 AO durch finanzielle
Hilfen unterstützt werden." (Aus der Vereinssatzung).
Wer dieses Ziel unterstützen möchte, kann sich auf der Homepage des Vereins informieren und spenden: