... sondern wurde von unserer Gewerkschaft erkämpft
Die Lohnsonderzahlung, auch "Weihnachtsgeld" genannt, ist keine milde Gabe des Arbeitgebers zur Weihnachtszeit, sondern in den Gebieten, in denen der
Manteltarifvertrag des Bayerischen Buchhandels und der Verlage gilt, ist die zusätzliche
Leistung im Paragraph 9 des MTVs vertraglich festgeschrieben. Hier ist
das Weihnachtsgeld keine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, sondern
wurde von unserer Gewerkschaft und deren Mitglieder erkämpft.
Wer daher weder Gewerkschaftsmitglied ist noch sich an Arbeitskämpfen beteiligt, sollte wenigstens einmal im Jahr konsequent sein und sein Weihnachtsgeld an die Streikkasse von ver.di überweisen.
An den meisten Standorten von Hugendubel erhalten die Beschäftigten überhaupt kein Weihnachtsgeld, da in den neuen Vergütungsordnungen diese Lohnsonderzahlung gestrichen ist.
Wer diesen Zustand ändern will, muß sich gewerkschaftlich organisieren, eine Tarifkommission bilden, den Arbeitgeber zu Verhandlungen auffordern und sein Ziel mit Arbeitskampfmaßnahmen durchsetzen.