Montag, 19. Juni 2017

Ein Antisemit auf der Bestenliste

Biedermänner & Brandstifter (6):  Der Fall Sieferle






Zusammen mit der "Süddeutschen Zeitung" veröffentlichte NDR Kultur bisher regelmäßig die "Sachbücher des Monats". Nun hat NDR Kultur die Zusammenarbeit mit der Jury bis auf weiteres ausgesetzt. Mit der Empfehlung von "Finis Germania" von Rolf Peter Sieferle in der Juni-Liste hat die Jury - so der NDR in einer Pressemitteilung - "eine gravierende Fehlentscheidung getroffen, die für NDR Kultur nicht tragbar ist. Nach Einschätzung von NDR Kultur und anderen Kritikern äußert der Autor in seinem Buch rechtslastige Verschwörungstheorien, von denen sich die Redaktion entschieden distanziert. Auch die Jury distanziert sich von Buch und Verlag und bedauert dessen Nominierung."


Der Jury der renommierten Sachbuch-Liste gehören Wissenschaftler und Journalisten an, die monatlich allein auf Qualitätskriterien beruhende Literaturempfehlungen abgaben. Jeder Juror kann 20 Punkte verteilen, die üblicherweise auf mehrere Titel verteilt wurden. Nun hat das Jury-Mitglied und SPIEGEL-Redakteur Johannes Saltzwedel seine 20 Punkte auf einen Titel, nämlich das Buch von Sieferle kumuliert, damit er den Einzug in die Besten-Liste schafft. Was ihm auch gelang: Sieferles Machwerk schaffte es auf Platz neun. 

Mittwoch, 14. Juni 2017

"Nicht betteln, nicht bitten. Nur mutig gestritten!"

"Allgemeinverbindlichkeit" und die Geschichte der Gewerkschaften

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Gerd Arntz, Fabrikbesetzung in Frankreich, (1936) Holzschnitt 

"Nicht betteln, nicht bitten. Nur mutig gestritten. Nie kämpft es sich schlecht für Arbeit und Recht" ( "Arbeit" im Ursprungstext "Freiheit", 19. Jhd.), oft zitiert bei Streikversammlungen.. "Allgemeinverbindlichkeit" ist die gleiche Falle wie das "Tarifeinheitsgesetz" (Nahles): Im ersten Fall werden es einige aktive Belegschaften schon richten, im zweiten Fall ist es ein Streikverbot für eine aktive Minderheit und verstößt daher wesentlich gegen Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (Koalitionsfreiheit/Streikrecht).

Die Aktion der KollegInnen des Münchner Einzelhandels (Übergabe einer Resolution zur Allgemeinverbindlichkeit im Bayerischen Landtag, Anm. d. Red.) war insofern richtig, weil sie spektakulär auf einen Missstand hinweist, der für einen Sozialstaat unerträglich ist: Die Massenflucht einiger Kapitalfraktionen (je nach Branche unterschiedlich) aus den Tarifverträgen. Wer Lust hat, weiterzulesen, hier ein kurzer geschichtlicher Exkurs und eine Schlussfolgerung, die möglicherweise nicht allen gefällt:

Freitag, 9. Juni 2017

Mittwoch, 7. Juni 2017

Handelskonzerne wollen "Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft"


Bundesverwaltungsgericht stärkt Sonntagsschutz - Konzerne wollen totale Freigabe


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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 17.05.2017  (BVerwG 8 CN 1.16) zu Sonntagsöffnungen. Das Gericht stellte fest, dass eine Verordnung der Stadt Worms, mit der Sonntagsöffnungen am 29. Dezember 2013 in Worms genehmigt worden waren, rechtswidrig ist und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit der Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung, wonach Sonntagsöffnungen nur dann zulässig sind, wenn dafür ein hinreichend gewichtiger Sachgrund besteht, der selbst prägend für den Sonntag ist. ver.di hatte gegen die Verordnung der Stadt Worms geklagt.

Auch in Augsburg wurde eine Sonntagsöffnung untersagt, für Potsdam wird demnächst ein ähnliches Urteil erwartet. Vorher hatte ein gericht bereits die Sonntagsarbeit bei Amazon in Bad Hersfeld untersagt. "Das ist ein guter Tag für den Sonntagsschutz. Das Gericht hat eindeutig bestätigt, dass für jede Sonntagsöffnung ein wirklich hinreichender Anlass existieren muss. 

Ökonomische Interessen der Händler oder das Interesse, einkaufen zu gehen, reichen alleine nicht aus. Leider genehmigen bundesweit viele Kommunen Sonntagsöffnungen, die absehbar rechtswidrig sind, weil oft nur Scheinanlässe für die Ladenöffnungen herhalten müssen. Diese Missachtung der Gesetze und der Rechtsprechung muss ein Ende haben.