Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember
Die »westliche Wertegemeinschaft« beruft sich seit Jahrzehnten auf »die Menschenrechte«.
Dabei geht es in der Regel allein um »die Meinungsfreiheit«, reduziert auf das Recht auf kritische Äußerungen über politische Regimes, die dem »Westen« je nach Strategie und Gelegenheit als mißliebig gelten wie gegenwärtig China, Venezuela und Libyen. So dienen auch »Dissidenten«, die reaktionäre Positionen vertreten, ohne ihre Ziele klar zu machen, zum Anheizen weltweiter Kampagnen. Mit der Verletzung »der Menschenrechte« werden militärische Interventionen und Kriege begründet. Dieser permanente Mißbrauch hat weltweit bei vielen Menschen das Gefühl für elementare Rechte und die Kenntnis des vollständigen Systems der Menschenrechte verschüttet; vor allem die Sozial- und Arbeitsrechte finden kaum Beachtung.
Wer weiß schon, daß Artikel 23, Absatz 1 der UN-Charta der Menschenrechte, aktualisiert im »UN-Sozialpakt«, lautet: »Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.« Weiter in Absatz 2: »Jeder ohne Unterschied hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.« Und in Absatz 3: »Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.« Und wer weiß, daß es in Artikel 25 heißt: »Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit ...«