Wer in den Genuss von Weihnachtsgeld kommt, und das sind etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten, kann sich freuen. Aber wer hat überhaupt Anspruch darauf?
Das sogenannte Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, und damit erstmal
eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es besteht also kein
Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung aufgrund einer gesetzlichen
Regelung. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld entsteht,
sobald die Zahlung im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in
Betriebsvereinbarungen vereinbart wurde. Grundsätzlich sehen in den
meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein
Weihnachtsgeld vor. Ein Anspruch entsteht auch, wenn der Arbeitgeber wie
selbstverständlich über Jahre seinen Arbeitnehmer/innen Weihnachtsgeld
gezahlt hat.