Zur Diskussion um das HSC
Seit über einem Jahr beschäftigt sich der Münchner Betriebsrat mit der geplanten Einführung einer neuen Software für die E-Mail-Bearbeitung und Telefonie im Hugendubel Servicecenter.
Da jedem klar sein musste, dass das gewünschte System eine umfassende Kontrolle der HSC-Beschäftigten ermöglichen und die Arbeitsbedingungen dort verschlechtern würde, hat der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung entworfen, die Kolleg*innen bestmöglich vor Überwachung und erhöhtem Leistungsdruck schützen würde. Beim Gegenentwurf des Arbeitgebers wäre genau das nicht der Fall.
Nach den Regeln, der Betriebsverfassung, hätten beide Seiten über eine endgültige Lösung verhandelt. Angesichts der sehr weit auseinanderliegenden Positionen beider Seiten war von einer längeren Dauer der Verhandlungen auszugehen. Das hat Hugendubel erkennbar nicht gefallen.
Anstatt also, wie einvernehmlich beschlossen, Anfang Mai in Verhandlungen einzutreten, wurde der Termin arbeitgeberseitig abgesagt.
Nicht genug: Hugendubel drohte auch aus heiterem Himmel mit einer Verlagerung von Arbeitsplätzen aus dem HSC, wenn der Betriebsrat nicht spurt.
Das heißt: Abschluss einer Betriebsvereinbarung ausschließlich im Sinne des Arbeitgebers, Hugendubel möchte weitgehend ungehindert mit der neuen Software machen können, was es will! Dies ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, zu der beide Seiten gesetzlich verpflichtet sind.
Ein Gespräch mit der Arbeitgeberseite in der vorletzten Woche hat nun endgültig und eindeutig gezeigt, dass Hugendubel nicht ernsthaft an offenen und ehrlichen Verhandlungen interessiert ist.
Unter weitest gehendem Verzicht auf die vernünftigen Regelungsvorschläge aus seinem Betriebsvereinbarungsentwurf und eingeschnürt in ein äußerst enges Zeitkorsett sollte sich der BR mehr oder weniger kampflos einem Diktat des Arbeitgebers beugen.
Der Betriebsrat hält sich an die Regeln! Weil mit dem Arbeitgeber erkennbar keine freien, ehrlichen Verhandlungen möglich sind, hat er beschlossen, eine Vermittlung in Form einer sog. „Einigungsstelle“ anzurufen.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Einigungsstelle vor, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber in wichtigen Angelegenheiten (z. B. der Einführung einer neuen Software) nicht alleine verständigen können.
Dieses Gesetz gilt auch für Hugendubel.
Für Hugendubel ist eine Einigungsstelle übrigens kein Novum, es hat solche bereits mehrfach in der Vergangenheit gegeben, z.B. als es um eine neue Arbeitszeitregelung für München ging.
Der Arbeitgeber hat schon mehrfach auf die Einigungsstelle zurückgegriffen, wenn es ihm in den Kram passte. Er hat also keinen Anlass, sie abzulehnen und zu verteufeln!
In dieser schwierigen Situation, in der wir alle zusammenhalten müssen,
unterstützt bitte unseren Betriebsrat!
Macht nicht bei Versuchen mit, uns zu spalten!
Wehren wir uns gemeinsam gegen die Panikmache des Arbeitgebers!