Basics für Azubis
Liebe Azubis bei Hugendubel!
Herzlich willkommen in unserer Firma und alles Gute für den neuen Lebensabschnitt!
Wir als gewerkschaftlicher Infoblog, der von Hugendubel-Beschäftigten gemacht wird, möchten Euch auf Eurem Weg begleiten und ein paar nützliche Informationen geben.
Als Azubi ist man gerne mal das
"Mädchen für alles". Doch du musst Dir nicht alles gefallen lassen. Im
Gegenteil: Du hast sogar viele Rechte, die Dir eine gute Ausbildung
sichern sollen. Diese zu kennen, ist wichtig - denn "Mädchen für alles"
ist ja nicht der Beruf, den Du lernen möchtest.
Ausbildung gemäss Ausbildungsziel
Dein Ausbildender muss dafür
sorgen, dass du dein Ausbildungsziel in der dafür vorgesehenen Zeit
erreichen kannst. Das klingt schwammig, ist es aber nicht: Für jeden
Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung, erlassen von dem
zuständigen Minister. Darin steht, wie lange deine Ausbildung dauert und
welche Fähigkeiten und Kenntnisse zu deinem Beruf dazugehören, also was
dir dein Ausbildungsbetrieb vermitteln muss (Ausbildungsrahmenplan).
Daran orientiert sich dein betrieblicher Ausbildungsplan, den du
zusammen mit deinem Vertrag bekommst.Im Berufsbildungsgesetz steht
ausdrücklich, dass deine aktive Mitwirkung gefragt ist. Also: Du musst
dich auch bemühen, das geforderte Know-how zu erwerben.
Ausbildung gemäß Ausbildungsziel: § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG (Pflichten des Ausbildenden)
Mitwirkungspflicht: § 13 BBiG (Pflichten des Auszubildenden)
Ausbildung durch geeignetes Personal
Dein Ausbilder muss die für den Ausbildungsberuf erforderliche Qualifikation haben, zum Beispiel eine Abschlussprüfung in einer entsprechenden Fachrichtung und ausreichend Berufserfahrung. Bis zur Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) im August 2003 mussten Ausbilder auch berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen (Lehrgang und Prüfung).
Persönliche Eignung: § 29 BBiG, §§ 21ff HwO, § 25 JArbSchG
Fachliche Eignung: § 30 BBiG, §§ 22b HwO
Kostenlos: Ausbildungs- und Prüfungsmittel
Dein Arbeitgeber muss dir alle Materialien, die du für deine Ausbildung brauchst, kostenlos zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel: Werkzeug, Werkstoffe, Fach- und Tabellenbücher, Berichtshefte, Zeichen- und Schreibmaterial etc. Dafür bist du verpflichtet, Werkzeug, Maschinen und alle anderen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Deshalb: Lass dir erklären, wie man die Geräte etc. bedient und handhabt!
Ausbildungsmittel: BBiG (Pflichten der Ausbildenden)
Pflegliche Behandlung: § 13 Nr. 5 BBiG (Pflichten der Auszubildenden)
Freistellung für Berufsschule
Als Azubi bist du berufsschulpflichtig. Dein Betrieb muss dich für den Berufsschulunterricht und damit zusammenhängende Veranstaltungen, z.B. eine Betriebsbesichtigung, freistellen. Unterrichtszeit ist Arbeitszeit.
Die Freistellung gilt für den Unterricht inklusive Pausen und für die Wegstrecke zwischen deinem Betrieb und der Berufsschule. Wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr beginnt, musst du vorher nicht mehr zur Arbeit.
Als Jugendliche/-r (unter 18) musst du in zwei Fällen nach der Berufsschule nicht mehr in den Betrieb:
- Wenn der Unterricht länger als fünf Stunden (5x45 Minuten) dauert
- Wenn du Blockunterricht hast, und mindestens 25 Unterrichtsstunden (jeweils 45 Minuten) an fünf Tagen in der Woche stattfinden
Wenn du schon 18 oder älter bist, kann das unter Umständen auch für dich gelten, und zwar dann, wenn es einen entsprechenden Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt. Manchmal argumentieren Unternehmen auf einmal mit einer im Betrieb gar nicht praktizierten, wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden, um Azubis quasi durch die Hintertür die Berufsschulstunden nacharbeiten zu lassen. Das ist nicht zulässig! Entscheidend ist immer die tatsächliche, durch einen Tarif- oder Ausbildungsvertrag festgelegte, betriebliche Ausbildungszeit.
Wenn es hier Probleme gibt, wende dich sofort an die Jugend- und Auszubildendenvertretung, den Betriebsrat oder deine Gewerkschaft.
Freistellung für Berufsschule und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen: § 15 BBiG, §§ 9, 10 JArbSchG
Teilnahme am Unterricht: § 13 Nr. 2 BBiG
Beschäftigungsverbot vor und nach dem Unterricht: § 9 Abs. 1 JArbschG
Anrechnung des Unterrichts auf die Arbeitszeit: § 9 Abs. 2 JArbSchG
Ausbildungsgerechte Beschäftigung
Dein Ausbilder lässt dich tagelang nur Botengänge machen oder das Lager aufräumen? Darf er nicht! Lass dir auf Dauer keine Arbeiten aufbrummen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben.
Das Berufsbildungsgesetz verbietet alle Tätigkeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen und deine körperlichen Kräfte übersteigen. Dazu gehören:
- Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen
- Private Besorgungen für den Chef oder die Chefin
- Regelmäßiges Saubermachen von Werkstätten und Büros - es sei denn, es handelt sich um deinen eigenen Arbeitsplatz oder die Gegenstände, mit denen du regelmäßig zu tun hast, z.B. dein Werkzeug
- Akkord- und Fließbandarbeit
Wiederholen von Arbeiten dient nicht dem Ausbildungszweck!
Ausbildungsfremde Tätigkeiten: § 14 Abs. 2 BBiG
Ratgeber
Umfassende Informationen über deine Rechte in der Ausbildung bietet unsere gleichnamige Broschüre, die wir hier zum downloaden anbieten.
www.dgb-jugend.de/neue_downloads/data/rechte-pflichten-ausbildung.pdf
Beratung
Space-Azubi
Und nachdem Du Dir das alles jetzt brav durchgelesen hast, kannst Du beim Spiel Space Azubi etwas chillen:
Quelle: www.dgb-jugend.de/ausbildung
Lehrjahre sind keine Herrenjahre, diese etwas abgedroschene Weisheit hättet Ihr dem Jungvolk auch reinschreiben können. Dieser Aspekt kommt bei Euch etwas zu kurz. Die Hochglanzphotos vom Meet and Greet der Azubis haben wir alle gesehen, jetzt darf auch was geleistet werden.
AntwortenLöschenLehrjahre sind keine Jahre der Ausbeutung billiger Arbeitskräfte, sondern Lernjahre, in denen zukünftige qualifizierte Mitarbeiter ausgebildet werden. Übrigens wird das Gewinnen der zukünftigen Fachkräfte in Konkurrenz zu anderen Handelsunternehmen stattfinden, die partnerschaftlich und respektvoll mit ihren Azubis umgehen und sie nicht wie Anonym 21:04 übellaunig anblaffen.
LöschenHoffentlich treffen die Azubis bei uns nicht auf so unkollegiale und unfreundliche Typen wie Anonym 21:04
LöschenNatürlich werden sie auf solche treffen. Die sie nicht in Watte packen und erzählen, die toll das Buchhändlerinnenleben ist und wie fein sich das literarische Interesse in unserem Beruf blabla. Wie haben einen Knochenjob und werden immer weniger und wer das nicht begreift und nicht mitziehen will, ist die MAK nicht wert, die er/sie blockiert. Simple as that.
LöschenEinen "Knochenjob" hat man im Bergwerk oder auf einer Ölbohrinsel. So.
LöschenGrüße aus der Steinzeit: Lehrjahre sind keine Herrenjahre! Die fangen nämlich erst an, wenn du nach der Ausbildung einen befristeten Vertrag für ein halbes Jahr bekommst? Da hat man was! Da ist man wer! - Und ganz besonders natürlich, wenn man dann auch noch mit einer Möchte-gern-Arbeiteraristokratie herumschlagen darf, für die eine Arbeitskraft jemand ist, der eine MAK (=Planstelle) blockiert. Wisst ihr eigentlich alle miteinander, wie scheiße ihr seid?
LöschenHey danke, MAK-Blockierer! Stimme dir 100% zu. Lese hier ab und zu mal rein, in diesen Blog, aber jedesmal wird mir davon wieder kotzübel.
LöschenGrundlage für Diskussionen hier im Blog ist die Beachtung der Netiquette: "Wir bitten alle Verfasser von Beiträgen und Kommentaren um faire Diskussion, akzeptable und respektvolle Wortwahl."
Löschenhttp://hugendubelverdi.blogspot.de/p/unsere-netiquette-fur-den-hugendubel.html
Da Hugendubel jetzt wieder in größerem Umfang ausbildet, sollten die Azubis auch auf die Möglichkeit der Bildung einer JAV hingewiesen werden, wie es sie früher bei Hugendubel gegegen hat.
AntwortenLöschen