Montag, 23. September 2024

Zurückholen, was uns zusteht!

 ver.di-Lohnsteuerservice


 

Rückt die jährliche Einkommenssteuererklärung näher, ist schlechte Laune meist programmiert. Rechnungen, Belege, Formulare und Steuerbestimmungen, die man eigentlich gar nicht verstehen möchte, kosten nicht nur wertvolle Freizeit, sondern vor allem Nerven. Die Alternative: der Steuerberater. Der muss allerdings teuer bezahlt werden.

Wer als Arbeitnehmer*in nicht verpflichtet ist, eine Steuerklärung abzugeben, unterlässt es deshalb meist ganz – und verschenkt dabei oft Geld. Denn: Nur bei abgegebener Steuererklärung ist es möglich, einen Teil der gezahlten Steuern zurückzubekommen. Und die Chancen dafür stehen meist gar nicht schlecht. Wenn z.B. hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben wie Altersvorsorgeaufwendungen entstanden sind, ist die Abgabe der Steuerklärung lohnend.

Besser zu ver.di 

Gut, wenn man ver.di-Mitglied ist: Hier gib es den ver.di-Lohnsteuerservice. Dieser Beratungsservice hilft bundesweit ver.di-Mitgliedern exklusiv bei ihren Fragen rund um die Steuererklärung. 

Viele ver.di-Mitglieder nutzen die Dienste der ehrenamtlich tätigen Lohnsteuerbeauftragten und konnten dank der kleinen und großen Steuertipps unserer ehrenamtlichen Berater*innen jede Menge sparen. Das Beste: Damit Sie auch wirklich was davon haben, sind die Kosten für die Beratung bereits mit Ihrem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Die Erfolge unseres Lohnsteuerteams in Bayern im Jahr 2024 können sich sehen lassen!
Es wurden 13.128 Beratungen durchgeführt, davon 10.887 mit Erstellung der Steuer-erklärung und Berechnung der Steuern. So wurden rund 8,2 Mio € Erstattungsbeträge erzielt.


In Bayern waren 190 Lohnsteuerbeauftragte tätig. Sie haben für 269 Steuerbescheide Einsprüche bearbeitet. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag je Steuerfall beträgt 749 € in 2024. Für weitere Infos oder Terminvermittlungen stehen Euch die ver.di Bezirke gerne zur Verfügung

 

weitere Infos unter: www.verdi.de


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