tag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post133153310580723894..comments2024-03-09T17:17:02.752+01:00Comments on Hugendubel Verdi Infoblog: Schöner UrlaubUnknownnoreply@blogger.comBlogger10125tag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post-48536204087251268852011-03-11T20:57:13.984+01:002011-03-11T20:57:13.984+01:00Lieber B.,
danke für deine Mutmaßungen - ganz so ...Lieber B.,<br /><br />danke für deine Mutmaßungen - ganz so einfach ist die Sache selbst nach Aussage der Gewerkschaftsanwälte nicht. Nun, die Habel-BRs, die Gewerkschaft und die Anwälte kümmern sich bereits darum. Wir werden sehen.<br /><br />Übrigens gibt es seit der Kündigungswelle in allen Ex-Habel-Häusern außer Kassel Betriebsräte.<br /><br />Liebe Grüße von Habel-Frau, die sich allmählich auch mal umbenennen sollte.Habel-Fraunoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post-6341463467330341452011-03-10T10:03:49.016+01:002011-03-10T10:03:49.016+01:00Ihr seid ja nun nicht mehr bei der Firma Habel bes...Ihr seid ja nun nicht mehr bei der Firma Habel beschäftigt, da Habel kein rechtlich selbstständiges Unternehmen mehr ist. Das ehemalige Unternehmen Habel ist in das Unternehmen Hugendubel aufgegangen. Die Firma Hugendubel ist tarifgebunden. <br /><br />Es gibt einmal die Tarifverträge Buchhandel Bayern und für die Kolleginnen und Kollegen im wilden Osten die Tarifverträge Buchhandel Sachsen/Thüringen. Die Tarifverträge Buchhandel Bayern gelten überall außerhalb von Sa/Thü für alle !Gewerkschaftsmitglieder! im Unternehmen Hugendubel bzw. für alle Nichtmitglieder in deren Verträgen Bezug auf die jeweiligen Tarifverträge genommen wird. <br /><br />Soll heißen: Wenn du in einer ehemaligen Habel-Filiale arbeitest, bist du somit Mitarbeiter des Unternehmens Hugendubel. Wenn außerdem Gewerkschaftsmitglied bis, hast du das Anrecht auf die gültigen Tarifverträge. Sollten in deinem Arbeitsvertrag schlechtere Bedingungen stehen als sie im Tarifvertrag gelten, sind diese im Arbeitsvertrag "nichtig" und dürfen keine Anwendung finden. <br /><br />Wie nun vorgehen???<br />1. Betriebsrat informieren (falls vorhanden)<br />2. Sicherheitshalber Fachbereich der Gewerkschaft informieren!<br />3. Arbeitgeber über Gewerkschaftsmitgliedschaft informieren (nur schriftlich) und Anwendung der Tarifverträge einfordern!<br />4. Notfalls Tarifbindung vorm Arbeitsgericht einklagen. <br /><br />LG<br /><br />B.B.noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post-44870526612671678482011-03-10T09:28:14.650+01:002011-03-10T09:28:14.650+01:00aber wie ist das mit der tarifbindung? habel war j...aber wie ist das mit der tarifbindung? habel war ja aus dem ag-verband ausgetreten und angeblich gilt für uns nach wie vor kein tarif. der gelte nur in bayern? ich versteh das alles nicht mehrAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post-59979646402157308002011-03-09T09:36:08.805+01:002011-03-09T09:36:08.805+01:00@Habel-Frau
Nein. Dies gilt nur für NICHT verdi-Mi...@Habel-Frau<br />Nein. Dies gilt nur für NICHT verdi-Mitglieder. Alle verdi-Mitglieder die bei Hugendubel beschäftigt werden haben den Anspruch auf den MTV Buchhandel Bayern, egal ob der MTV im Vertrag erwähnt wird oder nicht.<br /><br />Tarifrechtliche Begründung: <br />Ver.di hat im Namen seiner Mitglieder einen Tarifabschluss mit dem zuständigen Arbeitgeberverband erwirkt. Der Arbeitgeber <br />(Hugendubel)ist Vertragspartner und hat diesen Abschluss unterzeichnet und sich somit dazu verpflichtet die Tarifverträge auf alle Ver.di Mitglieder im Betrieb anzuwenden. <br /><br />Im Normalfall werden die Tarifverträge auch bei Nichtmitgliedern angewendet, da der Arbeitgeber ansonsten mit Mitgliedschaftswelle rechnen muss und somit bei künftigen Verhandlungen mehr Druck aufgebaut werden kann. <br /><br />In diesen Fällen kann ich nur zur Gewerkschaftsmitgliedschaft raten um den Urlaubsanspruch zu erhalten. <br /><br />B.B.noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post-46004946268441513632011-03-08T20:48:00.697+01:002011-03-08T20:48:00.697+01:00Ganz so einfach ist, glaube ich, die Welt nicht:
D...Ganz so einfach ist, glaube ich, die Welt nicht:<br />Dies gilt nur, wenn der Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag Bezug nimmt. Oder?<br />Und in den neueren Habel-Verträgen wird der Tarifvertrag nicht mehr erwähnt.Habel-Fraunoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post-28383480638077065072011-03-08T08:40:46.535+01:002011-03-08T08:40:46.535+01:00@Habel-Frau
Alle ver.di Mitglieder der Firma Hugen...@Habel-Frau<br />Alle ver.di Mitglieder der Firma Hugendubel haben das Recht auf die im MTV gültigen Regeln, sprich 6 Wochen Urlaub. Also: Eintreten in die Gewerkschaft, Anspruch dem Arbeitgeber mitteilen, sollte dieser den Urlaub verwehren gibt es eine kleine Klage vor dem Arbeitsgericht, dessen Ausgang vorher schon recht klar ist. <br />B.B.noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post-71470556329958271752011-03-07T19:31:35.625+01:002011-03-07T19:31:35.625+01:00Gute Gelegenheit mal wieder darauf hinzuweisen, da...Gute Gelegenheit mal wieder darauf hinzuweisen, dass nicht alle Ex-Habelaner 6 Wochen Urlaub haben. Die, die später dazu kamen, müssen mit 5 Wochen auskommen.Habel-Fraunoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post-49315889870286863862011-03-07T17:10:00.721+01:002011-03-07T17:10:00.721+01:00Danke. Ich glaub's auch... Das erste Mal eine ...Danke. Ich glaub's auch... Das erste Mal eine Denkerabrechnung gesehen, bin fast vom Stuhl gefallen. Vielleicht wäre das noch ein Thema für den Blog. "Denker-Erläuterungen und Dokumente" oder so ;-)Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post-44204567281921184882011-03-07T11:19:58.607+01:002011-03-07T11:19:58.607+01:00@ Anonym 7:52
Wie in dem Artikel schon angedeutet...@ Anonym 7:52<br /><br />Wie in dem Artikel schon angedeutet, liegt der Urlaubsberechnung die 5-Tage-Woche zugrunde. Was bisher nach Ex-Habel-Rechnung 36 Tage brauchte (also 6 Wochen Urlaub), braucht nach Hugendubel-Rechnung nur 30 Tage, weil der "Turnustag" ohnehin schon frei ist. Um eine komplette Woche Urlaub zu nehmen, bedarf es nur noch 5 Urlaubstage. Die ganze Rechnerei nach Stunden hat keine praktischen Auswirkungen auf Deine Urlaubsdauer. Soweit die Theorie. Nachrechnen ist empfohlen...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-3299201258737141187.post-21243683997100194482011-03-07T07:52:26.167+01:002011-03-07T07:52:26.167+01:00Dankeschön. Auch wenn ich hier schon Kritik geäuße...Dankeschön. Auch wenn ich hier schon Kritik geäußert habe bin ich dankbar für solche wesentlichen Informationen. Noch eine Frage: Warum haben wir dann (Exhabel) 36 Tge Urlaub? Oder haben wir jetzt nur noch 30?Anonymousnoreply@blogger.com