Freitag, 28. Februar 2020

Kämpferischer Streik in München

Gemeinsame Streikaktion von Hugendubel und Verlag Hüthig Jehle Rehm






Donnerstag, 27. Februar 2020

Streikaufruf Buchhandel / Verlage Bayern



Treffpunkt: Freitag um 10:00 Uhr im DGB-Haus

Samstag, 22. Februar 2020

Buchhändlerin: "Warum verdiene ich 450 Euro weniger als an einer Supermarktkasse?"

Streiks gehen weiter

We´ll never walk alone!




Solidarische Grüße der Kolleg*innen aus Hannover
 

Donnerstag, 20. Februar 2020

Mittwoch, 19. Februar 2020

Freitag, 14. Februar 2020

Buchhändlerin: "Ich liebe meinen Tarifvertrag!"

Tarifaktion zum Valentinstag

 








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Mittwoch, 12. Februar 2020

FAQ Streik

Deine Rechte beim Streik




Speziell im Arbeitskampf kommt es auf jede und jeden an! Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu streiken. Dies ist in Artikel 9 III des Grundgesetzes garantiert.
Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen; daher ist es gerade dann notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer sich am Streik beteiligen.

Hier eine Zusammenfassung deiner Rechte im Arbeitskampf:

1. Jede Kollegin und jeder Kollege – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht - darf an einem (Warn)Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der Streikteilnahme sind unwirksam.

2. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat auch während des (Warn)Streikes das Recht, an Protestkundgebungen teilzunehmen (z.B. vor den bestreikten Betrieben und Dienststellen)

3. Dabei können auch Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen und möglichen Streikbrecher/innen geführt werden, um diese davon zu überzeugen, den streikenden Kolleginnen und Kollegen nicht in den Rücken zu fallen.

4. Streikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden. Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu.

5. Streikgeld erhalten nur gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte. Auch einer der vielen Gründe, Mitglied bei ver.di zu werden.

6. Der Betriebs- oder Personalrat als solches muss zwar im Arbeitskampf neutral bleiben, aber die Betriebs- oder Personalratsmitglieder dürfen wie jede Arbeitnehmerin oder jeder Arbeitnehmer am Arbeitskampf teilnehmen.




Dienstag, 11. Februar 2020

4. März

Nächster Termin für Tarifverhandlungen: 4. März